Angebote für Fachkräfte

Weiterbildung zum Azubi-Coach
Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Weiterbildung zum Systemischen Coach
Weiterbildung zum Systemischen Deeskalationscoach
Weiterbildung zum Lösungsorientierten Coach

Institut für Bildungscoaching

Ausbildungsvertrag

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Wenn ein Betrieb einen Azubi einstellt, muss er mit ihm einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Der Ausbildungsvertrag wird an die zuständige Stelle geschickt und dort wird das Ausbildungsverhältnis eingetragen. Normalerweise stellen die zuständigen Stellen den Betrieben Muster zur Verfügung. Deshalb unterscheiden sich die Ausbildungsverträge nicht nach Beruf, sondern nach Bereich. So verwenden alle Betriebe, die im Bereich der Industrie- und Handelskammer (zum Beispiel Hotelfachfrau, Sport- und Fitnesskaufleute) oder im Bereich Handwerk (zum Beispiel Maler und Lakierer, Kfz-Mechatronikerr) ausbilden, sehr wahrscheinlich die selben Mustervorlagen.


Alle Ausbildungsverträge haben bestimmte Inhalte gemeinsam, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn du weiterliest erfährst du, was in deinem Ausbildungsvertrag stehen muss und was diese Angaben für dich bedeuten. Mehr

Abschluss des Ausbildungsvertrages

Wenn ein Azubi von einem Betrieb eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhält, schließt er mit dem Betrieb einen mündlichen Ausbildungsvertrag ab. Bevor die Ausbildung tatsächlich beginnt, muss der Vertrag dann schriftlich geschlossen werden. Das ist in §10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes vorgeschrieben.

Der schriftliche Ausbildungsvertrag muss vom Azubi und dem Ausbilder unterschrieben werden. Bei minderjährigen Azubis (noch nicht 18 Jahre alt) muss folgendes beachtet werden: Damit der Ausbildungsvertrag gültig ist, bedarf es auch der Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Das sind in der Regel die Eltern und es müssen auch beide Erziehungsberechtigten ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht haben. Natürlich muss zusätzlich der minderjährige Azubi unterschreiben.Beginnt der Auszubildende die Ausbildung ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt ist das rechtlich nicht in Ordnung. Trotzdem hat der Azubi einen mündlichen Vertag und dieselben Rechte wie andere Azubis auch.

Eintragung des Ausbildungsvertrages

Der unterschriebene Ausbildungsvertrag muss dann vom Betrieb sofort an die zuständige Stelle geschickt werden. Das ist in §36 Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Zusätzlich zum Vertrag füllt der Betrieb ein Formular aus. Hier gibt er an, welche Vorbildung der Azubis hat. Diese Angabe kann wichtig sein, wenn der Azubi die Ausbildung verkürzen will, siehe Verkürzung/Verlängerung

Außerdem gibt der Betrieb an, wer der zuständige Ausbilder für den Azubi ist.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob der Ausbildungsvertrag korrekt ausgefüllt wurde und ob der Betrieb und der Ausbilder für die Ausbildung geeignet ist. Bei minderjährigen Azubis wird auch geprüft, ob die ärztliche Bescheinigung vorliegt, siehe Vor der Ausbildung.Wenn alle Angaben im Vertrag vollständig und korrekt sind, stempelt die zuständige Stelle den Vertrag hinten ab, trägt ihn in ihr Verzeichnis ein und schickt ihn an den Betrieb zurück. Der Ausbilder muss dem Azubi dann ein abgestempeltes Exemplar geben.

Es ist sehr wichtig, dass der Ausbildungsvertrag eingetragen wird: Die zuständige Stelle benachrichtigt jetzt zum Beispiel den Betrieb, wenn es Zeit ist, den Azubi zur Prüfung anzumelden.

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

In § 11 des Berufsbildungsgesetzes ist festgelegt, was im Ausbildungsvertrag stehen muss. Hier eine Übersicht:

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Was der Azubi in seinem Beruf erlernen muss ist ganz genau im gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Das Berufsbildungsgesetz schreibt außerdem vor, dass der Betrieb zusätzlich eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung erstellen muss, einen sogenannten betrieblichen Ausbildungsplan. Im betrieblichen Ausbildungsplan steht zum Beispiel, welche Abteilungen der Azubi im Verlauf der Ausbildung durchläuft. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages, wird aber leider oft vergessen!
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Die normale Dauer der Berufsausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel beginnt die Ausbildung am 1. September und endet, wenn sie drei Jahre dauert, am 31. August. Prüfen solltest du diese Angaben immer, aber wenn du die Ausbildung verkürzt hast, dann solltest du genau hinschauen, ob auch die verkürzte Ausbildungszeit eingetragen wurde (siehe Verkürzung/Verlängerung)
Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Im Ausbildungsvertrag muss der Ort angegeben werden, an dem die Ausbildung statt findet. Diese Angabe ist wichtig für den Azubi, den die Fahrtkosten (siehe Mein Geld) zum Ausbildungsbetrieb und für den Heimweg muss der Azubi selber tragen. Wenn er aber an einem anderen Ort eingesetzt wird, der nicht im Vertrag steht, muss der Betrieb ihm die zusätzliche Fahrtzeit auf die Arbeitszeit anrechnen und die zusätzlichen Fahrkosten tragen.
Im Ausbildungsvertrag wird auch vermerkt, ob der Azubi im Verlauf der Ausbildung an außerbetrieblichen Maßnahmen teilnimmt, zum Beispiel Lehrgänge bei den Innungen.

Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
Im Ausbildungsvertrag muss die tägliche Ausbildungszeit angegeben werden. Diese Angabe ist sehr wichtig. Der Azubi kann jetzt sehen, welche Arbeitszeiten auf ihn zukommen und wann er Überstunden macht. Die Höhe der täglichen Arbeitszeit richtet sich oft nach Tarifverträgen der Gewerkschaften und ist durch das Arbeitsrecht beschränkt (siehe Arbeitszeit/Überstunden)

Dauer der Probezeit
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Für den Azubi ist es in der Regel gut, wenn die Probezeit möglichst kurz ist, da er in der Probezeit sehr leicht zu einer Kündigung kommen kann (siehe Probezeit)

Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
Im Ausbildungsvertrag muss auch deine Brutto-Ausbildungsvergütung für jedes Lehrjahr eingetragen werden. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach Tarifverträgen der Gewerkschaften oder orientiert sich daran (siehe Mein Geld)

Dauer des Urlaubs
Auch der jährliche Urlaubsanspruch muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Der Urlaubsanspruch wird oft durch Tarifverträge der Gewerkschaften bestimmt, der Mindesturlaubsanspruch ist im Arbeitsrecht festgelegt (siehe Urlaub)

Voraussetzungen für eine Kündigung
Im Ausbildungsvertrag muss auch stehen, wann und wie man den Ausbildungsvertrag kündigen kann. Allerdings gelten hier für alle Azubis dieselben Regeln, da die Voraussetzungen für eine Kündigung im § 22 Berufsbildungsgesetz festgelegt sind. Neben der Kündigung besteht im Arbeitsrecht auch immer die Möglichkeit einer Auflösung des Ausbildungsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen. Das steht allerdings nicht im Ausbildungsvertrag, (siehe Kündigung durch den Azubi und Kündigung durch den Ausbilder).

Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Wenn hier etwas steht, ist das in der Regel gut für den Azubi. Es bedeutet, dass ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt. Hier sind in der Regel günstige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern getroffen worden. Der Azubi hat dadurch laut Günstigkeitsprinzip oft höhere Ansprüche (siehe Mein Recht).
Falls ein Tarifvertrag gilt, sollte sich der Auszubildende den Tarifvertrag bei seiner Gewerkschaft besorgen und ihn sich genau anschauen. Hier kann zum Beispiel der Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld festgelegt sein.



Welche Angaben im Ausbildungsvertrag sind nicht gültig?

Zunächst muss man folgendes sagen: Wenn in einem Ausbildungsvertrag ein niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub festgelegt ist, als ein gültiger Tarifvertrag vorschreibt, so gilt die Angabe des Tarifvertrages. Der Azubi kann dann (nach der Probezeit!) eine Berichtigung fordern.

Außerdem ist in § 12 Berufsbildungsgesetz festgelegt, das bestimmte Vereinbarungen in einem Ausbildungsvertrag oder in einem Nebenvertrag nicht mit Auszubildenden getroffen werden dürfen. Wenn einer der folgenden Punkte trotzdem vereinbart wird, sind die Angaben im Ausbildungsvertrag nicht gültig:

  • Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach der Ausbildung im Betrieb arbeiten muss (außer er handelt in den letzten sechs Monaten der Ausbildung eine Übernahme mit dem Betrieb aus).
  • Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach seiner Berufsausbildung seinen Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darf.
  • Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi für die Ausbildung etwas bezahlen muss. Der Ausbilder darf auch nicht verlangen, dass der Azubi Zusatzkurse belegen und dafür zahlen muss.
  • Alle Angaben zu Vertragsstrafen sind nicht gültig. Zum Beispiel, dass der Azubi etwas zahlen muss, wenn er die Ausbildung vorzeitig kündigt.
  • Schadensersatzansprüche, die entstehen können, dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen oder in Pauschalbeträgen festgelegt werden.

Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in

Kündigung und Auflösung

Viele Auszubildende interessiert, unter welchen Voraussetzungen sie gekündigt werden oder selber kündigen können. Im Ausbildungsvertrag sind die Voraussetzungen für eine Kündigung festgeschrieben. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach der Probezeit können Azubi und Ausbilder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen. Die ausserordentliche Kündigung ist aber nur aus wichtigem Grund möglich. Zudem können Auszubildende immer mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe kündigen, wenn sie den Beruf nicht mehr erlernen möchten.Wenn sich Azubi und Ausbilder einige sind können sie außerdem immer eine Auflösung des Vertrages vereinbaren. Das steht nicht im Ausbildungsvertrag, ist aber durch Vorschriften im Arbeitsrecht möglich. Wie genau Azubi und Ausbilder kündigen oder eine Auflösung des Ausbildungsvertrages vereinbaren können, erfährst du unter den Punkten Kündigung durch den Azubi und Kündigung durch den Ausbilder

Muster / Vorlage / Download

Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt hier eine Mustervorlage für Ausbildungsverträge zum herunterladen bereit.

Der Ausbildungsvertrag, den du abschließt, kann etwas anders aussehen, orientiert sich aber an dieser Vorlage. Wenn du genau wissen willst, wie dein Ausbildungsvertrag aussieht bzw. einen Download von einer Mustervorlage machen willst, musst du direkt auf die Homepage der zuständigen Stelle gehen und dort nach einem Download für einen Ausbildungsvertrag suchen.

<script>