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Kündigung durch den Azubi



Arbeitsrecht und fristlose Kündigung

Wenn du in der Probezeit kündigen willst, lies bitte unter Probezeit in der Ausbildung weiter! Nach der Probezeit gibt es laut Arbeitsrecht zwei Arten, wie du deinen Arbeitsvertrag kündigen kannst:

Die fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung. Außerdem kannst du – wenn der Betrieb einverstanden ist – einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag machen, siehe Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag. Hier eine kurze Übersicht, damit du herausfinden kannst, was für dich in Frage kommt:

  1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist.
  2. Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe
    Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, weil du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, zum Beispiel weil du studieren willst oder weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Diese Kündigungsform solltest du nicht anwenden, wenn du deine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen willst!
  3. Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag
    Außerdem kann der Azubi dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Ausbilder einverstanden ist!

Fristlose Kündigung

Du kannst deinen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag fristlos kündigen, wenn du dem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst.

Einige Beispiele:

  • Häufige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten, die nicht zu deinem Beruf gehören, in großem Ausmaß
  • Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
  • Ausbleibende Ausbildungsvergütung
  • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
  • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung) am Arbeitsplatz
  • Die Ausbildungsinhalte werden am Arbeitsplatz kaum oder schlecht vermittelt
  • Es gibt keinen Ausbilder am Arbeitsplatz

Dabei gilt: Wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die der Ausbilder nicht oder nur langfristig beheben kann (z.B. es gibt gar keinen Ausbilder im Betrieb) oder um eine Pflichtverletzung, die absolut unzumutbar sind (z.B. sexuelle Belästigung oder extremes Mobbing) kannst du sofort kündigen. Ansonsten muss der Azubi den Betrieb vorher abmahnen bzw. auf die Pflichtverletzungen hinweisen und ihn auffordern, dies zu ändern. Erst wenn der Betrieb auf die Aufforderung nicht reagiert kannst du kündigen. Die Abmahnung oder der Hinweis sollten auf jeden Fall schriftlich sein und du musst keine Romane schrieben: Ein einfacher Hinweis auf den jeweiligen Verstoß reicht aus!

Hinweis auf Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag
Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass Sie wiederholt und massiv gegen Ihre Pflichten als Ausbilder verstoßen.

Begründung:

  • Meine Ausbildungsvergütung bleibt immer wieder aus oder wird nur unregelmäßig gezahlt
  • Ich muss immer wieder Überstunden leisten, wozu ich als Auszubildender nicht verpflichtet bin. Die Überstunden werden zudem nicht mit Zuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
  • Laut Vertrag ist Herr/ Frau XY als Ausbilder / Ausbilderin vorgesehen. Er/Sie ist jedoch kaum anwesend und führt die Ausbildung nicht durch. Auch sonst wird die Ausbildung von niemanden übernommen.

Ich fordere Sie auf, dies umgehend zu ändern und Ihren Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)

 

Dann muss der Auszubildende schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Bei minderjährigen Azubis muss auch dein gesetzlicher Vertreter, in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben. Da die Kündigung fristlos ist, kannst du sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Du solltest nur kündigen, wenn du alles versucht hast. Überlege dir die Kündigung gründlich. Kündige nie selbst, weil du unter Druck gesetzt wirst! Du kannst immer um Bedenkzeit bitten. Dein Ausbilder kann grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen, das kommt aber sehr selten vor: Wer will schon einen Azubi im Betrieb behalten, der ganz offensichtlich keine Lust mehr hat, in dem Betrieb zu arbeiten und nicht besonders motiviert ist?

Wenn du ohne ausreichenden Grund kündigst, kann dich der Ausbilder nämlich auf Schadenersatz verklagen (§ 23 Berufsbildungsgesetz), was sehr unangenehm sein kann. Schadensersatz kann der Betrieb nur innerhalb von drei Monaten nach der Kündigung fordern.

Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb

Muster fristlose Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist relativ schwierig zu schreiben, hole dir bitte rechtliche Hilfe, siehe Mein Recht durchsetzen. Hier eine Vorlage für eine fristlose Kündigung. In dem Vordruck werden drei mögliche Gründe erwähnt, die alle für eine fristlose Kündigung reichen. Allerdings kannst du sie wahrscheinlich nicht übernehmen, da sie nicht genau auf deine Situation passen. Die Vorlage dient also eher als Orientierung. Hebe eine Kopie auf!

Fristlose Kündigung
Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristlos und außerordentlich zum ____________ (Datum)

Begründung:

  • Laut Berufsbildungsgesetz §18 muss die Vergütung bis zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Von Beginn meiner Ausbildung an habe ich meine Vergütung nie pünktlich erhalten, häufig mit 1-2 Monaten Verspätung. Ich habe Sie immer wieder darauf hingewiesen und sie gebeten, die Vergütung pünktlich zu zahlen, das letzte Mal in einem Gespräch am ____________(Datum). Bis heute, den ____________(Datum) habe ich meine Vergütung für ____________(Monat(e)) nicht erhalten. Ich bin nicht mehr bereit, diese Pflichtverletzung ihrerseits hinzunehmen und kündige deshalb meinen Ausbildungsvertrag fristlos.
  • Laut § 17 Berufbildungsgesetz müssen Überstunden mit Zuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Von Beginn meiner Ausbildung an habe ich regelmäßig Überstunden geleistet, im Durchschnitt ____________(Anzahl) Überstunden pro Woche. Für die Überstunden habe ich nie einen Ausgleich erhalten. Ich habe Sie immer wieder darauf hingewiesen und Sie gebeten, die Überstunden auszugleichen, das letzte Mal in einem Gespräch am ____________(Datum). Inzwischen sind über ____________(Anzahl) Überstunden angelaufen. Gestern haben Sie mir nun mitgeteilt, dass ich nicht mit einem Ausgleich für die Überstunden rechnen kann. Ich bin nicht mehr bereit, unbezahlte Überstunden zu leisten und kündige deshalb fristlos.
  • Laut Berufsbildungsgesetz §14 muss ein geeigneter Ausbilder die Ausbildung durchführen und die Ausbildungsinhalte vermitteln. Seit dem Beginn meiner Ausbildung bin ich meistens alleine im Betrieb oder gemeinsam mit anderen Auszubildenden und Praktikanten. Ich werde nicht in Arbeitsvorgänge eingewiesen und es gibt keinen Ansprechpartner für Rückfragen. Gestern haben Sie mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass Sie erwarten, dass ich mir die Ausbildungsinhalte selbständig und mit Hilfe des Internets beibringe, da Sie keine Zeit dafür haben. Ich denke nicht, dass ich so meinen Beruf erlernen und mein Ausbildungsziel erreichen kann. Ich bin nicht mehr bereit, diese Pflichtverletzung ihrerseits hinzunehmen und kündige deshalb fristlos.

Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)

 

Ordentliche Kündigung

Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! Es kann aber auch passieren, dass du wegen Berufsaufgabe kündigst und nach einiger Zeit merkst, dass es doch der richtige Beruf war. In diesem Fall kannst du dich nach einiger Zeit auch wieder in dem selben Beruf bewerben. Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung davon überzeugt warst, dass der Beruf nichts für dich ist.

Muster ordentliche Kündigung

Wenn du ordentlich kündigen möchtest, kannst du folgende Vorlage verwenden. Hebe eine Kopie auf.

Ordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ____________(Datum vier Wochen nach Abgabe der Kündigung eintragen)

  • weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.
  • weil ich eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte.

Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)


Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag

Einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag kann ein Azubi mit seinem Arbeitgeber nur abschließen, wenn der Arbeitgeber mit dem Weggang des Azubis einverstanden ist.

Beim Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag muss keine Frist eingehalten werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Ausbilder und Azubi können frei vereinbaren, wann der Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag endet, also auch ohne jegliche Frist.

Bei Minderjährigen muss der Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden!

Ein Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag ist dann günstig für dich, wenn du den Ausbildungsplatz wechseln willst, da er viel einfacher zu schreiben ist, als eine fristlose Kündigung. Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser.

Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag nur, wenn du bereits einen neuen Ausbildungsplatz hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst. Wenn ein Aufhebungsvertrag / Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen!

Für Azubis ist auch Folgendes wichtig zu wissen:

Falls du einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag unterschreibst, bist du mit Schuld am Verlust deines Arbeitsplatzes. Dies kann dazu führen, dass du beim Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist rechnen musst, falls du danach arbeitlose bist. Allerdings nicht in jedem Fall: Wenn du der Auflösung deines Arbeitsvertrags zustimmst und so eine fristlose Kündigung umgehst, gibt es keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld!

Muster Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Beide erhalten je ein Exemplar. Bei minderjährigen Azubis muss der Ausbildungsvertrag auch von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Falls der Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag vom Arbeitgeber aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte. Hier ein Vordruck für einen einfachen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag:

Aufhebungsvertrag
Zwischen
____________(Name Ausbilder)
und
____________(Name Azubi)
____________(Name Eltern bei minderjährigem Azubi)
Hiermit vereinbaren die beiden Parteien in gegenseitigem Einvernehmen eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages zum _____ (Datum)
Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Ausbilder)
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)

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Ausbildungsplatzwechsel

Wenn du deine Ausbildung gerne beenden willst, es aber in deinem Betrieb nicht mehr aushältst, kannst du den Ausbildungsplatz wechseln. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist auf jeden Fall besser als ein Ausbildungsabbruch. Am besten hältst du dich an folgenden Zeitablauf:

Ausbildungsplatzsuche

Bewirb dich, solange du noch einen Ausbildungsplatz hast. Dann sind deine Bewerbungschancen besser. Die Tatsache, dass du deinen Arbeitsplatz noch hast, macht deutlich, dass du etwas an deinem Arbeitgeber auszusetzen hast – und nicht andersherum.

Wie du einen Ausbildungsplatz findest, erfährst du unter Suche Ausbildungsplatz. In der Ausbildungsplatzbörse von Azubis & Azubine kannst du auch gezielt nach Ausbildungsplätzen für Wechsler suchen! Da du schon Azubi bist, kann es sich auch lohnen, in der Berufsschule rumzufragen. Falls du schon in der zweiten Hälfte des dritten Lehrjahres bist, kannst du dich auch auf normale Stellen bewerben und den Rest deiner Ausbildung als Einarbeitungszeit anbieten.

Bewerbung

Alle Infos zum Thema Bewerbung findest du unter Bewerbung! Da du dich wahrscheinlich bereits beworben hast, musst du in der Regel nur deine Unterlagen aktualisieren. Außerdem kannst du deiner Bewerbung ein Berufsschulzeugnis oder einen aktuellen Notenstand beifügen. Wenn du deinen aktuellen Betrieb im Lebenslauf angibst kann es passieren, dass der neue Betrieb mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt und sich nach dir erkundigt. Das ist aber eher selten der Fall, und du musst es riskieren.

Oft wissen Azubis nicht, wie sie ihren Wechselwunsch am besten formulieren sollen. Du kannst zum Beispiel folgendes schreiben:

Grund für meinen Wechselwunsch ist,

  • dass ich in meinem jetzigen Betrieb sehr häufig Putzarbeiten verrichten muss und nicht ausgebildet werde;
  • dass in meinem jetzigen Betrieb das Betriebsklima sehr schlecht ist; es kommt häufig zu Beleidigungen und Unhöflichkeiten;
  • dass mein Ausbilder keine Zeit hat und mich niemand ausbildet;
  • dass mein Gehalt niemals pünktlich und oft überhaupt nicht gezahlt wird.

Wenn du den Beruf wechseln willst, kannst du folgendes schreiben:

Ich möchte diese Ausbildung gerne abbrechen und einen anderen Beruf erlernen,

  • weil eine Tätigkeit im Büro nicht das Richtige für mich ist: Ich möchte mich in meinem Beruf stärker körperlich betätigen;
  • weil mein jetziger Beruf körperlich sehr anstrengend ist und ich lieber einer Bürotätigkeit nachgehen möchte;
  • weil mir der Umgang mit Menschen viel Freude bereitet und ich in meinem Beruf kaum Kontakt zu Menschen habe;
  • weil meine Tätigkeit bereits jetzt viel Routine ist und ich mir eine abwechslungsreichere Arbeit wünsche.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag

Erst wenn du einen neuen Ausbildungsplatz hast, solltest du dein altes Ausbildungsverhältnis beenden. Ob eine fristlose Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag das Richtige für dich ist, kannst du oben nachlesen. Falls du deinen Ausbildungsplatz verlierst, bevor du einen neuen findest, solltest du dich umgehend arbeitslos melden, siehe Verlust Arbeitsplatz / arbeitslos

Informiere dich auch in deiner Berufsschule, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis weiter in die Berufsschule gehen darfst.

Anrechnung von Ausbildungszeit

Falls du den Ausbildungsplatz im selben Beruf wechselt, wird dir deine bereits zurück gelegte Ausbildungszeit in der Regel voll angerechnet. Wechselst du zu einem ähnlichen Beruf, können dir Teile deiner Ausbildungszeit angerechnet werden. Hier musst du bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Erneute Probezeit

Auch in deinem neuen Ausbildungsverhältnis bist du erst mal wieder in der Probezeit!

Ansprüche nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Endet deine Ausbildung durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag stehen dir folgende Leistungen zu:

Wenn der Auszubildende kündigen muss, weil der Betrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, kann er den Betrieb auf Schadensersatz verklagen. Die Erfolgsquoten vor dem Arbeitsgericht sind dabei sehr hoch! Ein Schadensersatz entsteht insbesondere dann, wenn sich die Ausbildung des Azubis aufgrund der Kündigung verlängert. Dann schuldet ihm der Betrieb für den Zeitraum der Verlängerung die Differenz zwischen Ausgelernten – und Azubigehalt. Bei einem Jahr Zeitverlust können dies einige Tausend Euro sein! In der Regel muss der Azubi dafür aber klagen – vor dem Arbeitsgericht musst du aber keine Angst haben!

Außerdem gilt: Wenn dein Ausbildungsbetrieb die Leistungen verweigert, solltest du sie schriftlich geltend machen. Passiert dann immer noch nichts, musst du den Rechtsweg einschlagen, siehe Mein Recht durchsetzen

Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis

Verlust Arbeitsplatz / arbeitslos

Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird oder der Arbeitnehmer einer Auflösung des Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags zustimmt, kann es in der Folge zu Arbeitslosigkeit kommen. Wenn du arbeitslos bist gilt immer folgender Zeitablauf:

  1. Sofort arbeitslos melden
  2. Arbeitslosengeld beantragen
  3. Bewerben (siehe Bewerbung)
  4. Über andere Möglichkeiten informieren (siehe Alternativen zur Ausbildung)
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