Berufe-Datenbank: Bereiche


Bereiche und zuständige Stellen

Alle Berufe sind bestimmten Bereichen zugeteilt und für jeden Bereich gibt es eine Stelle, die für die zuständig ist. Geregelt ist dies in §§ 71-73 Berufsbildungsgesetz. Folgende zuständige Stellen gibt es:

Zuständige Stelle / Kammer

Berufe

Internetadresse

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Gewerbliche Berufe, die keine Handwerksberufe sind

http://www.ihk.de

Handwerkskammer (HWK) oder Innung

Handwerksberufe

http://www.handwerkskammer.de
http://www.zdh.de

Ärztekammer

Gesundheitsberufe

http://www.bundesaerztekammer.de

Zahnärztekammer

http://www.bzaek.de/

Tierärztekammer

http://www.bundestieraerztekammer.de/

Apothekerkammer

http://www.bundesapothekerkammer.de/

Steuerberaterkammer

Berufe in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

http://www.bstbk.de/

Rechtanwaltskammer

Berufe in der Rechtspflege

http://www.brak.de/

Notarkammer

http://www.bnotk.de/

Regierung oder Behörde

Berufe im Öffentlichen Dienst

http://www.deutschland.de/

Landwirtschaftskammer

Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft

http://www.landwirtschaftskammern.de/

Warum sind Berufe in Bereiche untereilt?

Diese Einteilung ist sinnvoll, weil die zuständige Stelle nicht nur die Auszubildenden zuständig ist, sondern als Verband auch für die Arbeitgeber in diesen Bereich. Wenn ein Betrieb einen Ausbildungsplatz anbieten möchte, muss die zuständige Stelle prüfen, ab die Ausbildungsstelle geeignet ist und ob geeignete Ausbilder bereit stehen. Die zuständige Stelle berät sowohl die Betriebe als auch die Auszubildenden in allen Fragen der Ausbildung. Neue Ausbilder können bei den zuständigen Stellen einen Lehrgang belegen, in dem sie zu Ausbildern ausgebildet werden.

Wenn ein neuer Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, wird vom Ausbilder an die zuständige Stelle geschickt. Die zuständige Stelle prüft alle Angaben und auch, ob der Betrieb ausbilden darf. Wenn dies der Fall ist, stempelt sie den Ausbildungsvertrag ab und schickt in zurück. Jeder Azubi kann am Stempel hinten auf seinem Ausbildungsvertrag erkennen, welche Stelle für ihn zuständig ist.

In der Regel ist die Zuteilung ziemlich einfach und logisch.

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Berufe, die eigentlich nicht zum Handwerk gehören in einem Handwerkbetrieb ausgebildet werden, ist die Handwerkkammer trotzdem zuständig, auch wenn es kein Handwerksberuf ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Bürokauffrau in einem Handwerkbetrieb ausgebildet wird.

Liste der Bereiche

 

  • Industrie und Handel

    Fast jeder zweite Azubi oder jede zweite Azubine lernen einen Beruf im Bereich Industrie und Handel. In diesen Bereich fallen fast alle kaufmännischen Berufe, die Gastronomieberufe, Dienstleistungsberufe und alle technischen Berufe im Bereich Industrie. Für alle Auszubildenden in diesem Bereich ist die Industrie- und Handelskammer die zuständige Stelle.

     

  • Handwerk

    Fast jeder vierte Azubi und jede vierte Azubine lernen einen Beruf im Handwerk. Zu den Berufen im Handwerk gehört der Kfz-Mechatroniker / die Kfz-Mechatronikerin genauso wie der Friseur / die Friseurin. Im Handwerk gibt es nach wie vor spezielle Aufstiegsmöglichkeiten durch den Meisterbrief, oft ist eine Selbständigkeit möglich. Für alle Auszubildenden in diesem Bereich ist die Handwerkskammer oder die entsprechende Innung die zuständige Stelle.

     

  • Öffentlicher Dienst

    Ungefähr fünf Prozent der Azubis und Azubinen lernen einen Beruf im Bereich Öffentlicher Dienst. Ein typischer Beruf in diesem Bereich ist der Verwaltungsangestellte / die Verwaltungsfachangestellte. Der Öffentliche Dienst zeichnet sich durch sehr gute Ausbildungsbedingungen aus, es kommt selten zu Gesetzesverstößen. Bei einer Übernahme sind die Arbeitsplätze oft relativ sicher. Zuständige Stelle für alle Auszubildenden im öffentlichen Dienst ist die jeweilige Behörde oder Regierung.

     

  • Landwirtschaft

    Einige Auszubildenden lernen einen Beruf im Bereich Landwirtschaft. Typische Berufe in diesem Bereich ist der Gärtner / die Gärtnerin oder der Pferdewirt / die Pferdewirtin. Zuständig für alle Azubis und Azubinen im Bereich Landwirtschaft ist das jeweilige Ministerium oder die Verwaltung bzw. Behörde oder Kammer, also zum Beispiel die Landwirtschaftskammer.

     

  • Hauswirtschaft

    Im Bereich Hauswirtschaft können Auszubildende natürlich vor allem den Beruf Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin erlernen. Zuständig für alle Azubis und Azubinen im Bereich Hauswirtschaft ist das jeweilige Ministerium oder die Verwaltung bzw. Behörde oder Kammer.

     

  • Freie Berufe

    Fast jeder vierte Azubi und jede vierte Azubine lernen einen Beruf im Bereich der Freien Berufe. Zu den Freien Berufen gehört der Medizinische Fachangestellte / die Medizinische Fachangestellte genauso wie der Rechtsanwaltsfachangestellte / die Rechtsanwaltsfachangestellte. Für alle Auszubildenden in diesem Bereich ist die jeweilige Kammer zuständig, also zum Beispiel die Ärztekammer oder die Rechtsanwaltskammer.

     

  • Seeschiffahrt

    Im Bereich Seeschifffahrt können Auszubildende natürlich vor allem den Umgang mit Schiffen erlernen. Zuständig für alle Azubis und Azubinen im Bereich Seeschifffahrt ist das jeweilige Ministerium oder die Verwaltung bzw. Behörde oder Kammer.

 

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