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Private Haftpflichtversicherung


Was wird abgesichert?

Eine Haftpflicht-Versicherung zahlt, wenn ein Auszubildender jemand anderem einen Schaden zufügt. Dabei kann es sich um kleine Schäden handeln, z.B. die Digitalkamera des Freundes fallen lassen, oder um richtig große Schäden, wie z.B. wenn du bei einem Unfall jemanden schwer verletzt. Hier haftet der Azubi unbegrenzt und der Schaden kann in die Millionen gehen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung vielleicht die wichtigste Versicherung überhaupt.

Neben der normalen Privathaftpflichtversicherung gibt es viele spezielle Haftpflichtversicherungen z.B. eine Hunde-Haftpflichtversicherung, die für Hundehalter empfehlenswert sein kann.

Wann macht die Haftpflichtversicherung Sinn?

Auszubildende sollten zunächst prüfen, ob sie während der Ausbildung noch über ihre Eltern versichert sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben und es die erste Ausbildung ist.

Da die Haftpflichtversicherung so wichtig ist, sollten alle Azubis und Azubinen gründlich checken, ob sie versichert sind. Der sicherste Weg dabei ist, direkt bei der Versicherung der Eltern anzurufen und nachzufragen.

Wann sollen Azubis die Haftpflichtversicherung abschließen?

Wenn du nicht über deine Eltern haftpflichtversichert bist, solltest du umgehend eine private Haftpflichtversicherung abschließen! Spätestens bei Ende der Ausbildung oder bei einer zweiten Berufsausbildung sollten sich alle Azubis um eine private Haftpflichtversicherung kümmern.

Beiträge und Leistungsvergleich

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung kann es unterschiedliche Deckungssummen geben. Damit wird festgelegt, wie viel die Versicherung maximal zahlt. Deckungssummern von drei bis fünf Millionen Euro sind dabei gut und üblich, am besten ist natürlich, wenn in deiner Police steht: Unbegrenzte Deckungssumme!

Ein Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten kann sich bei der Privathaftpflichtversicherung ziemlich lohnen: Für alleinstehende Azubis gibt es schon Angebote ab 30 Euro im Jahr. Eine Versicherung mit den gleichen Bedingungen kann aber auch 100 Euro im Jahr kosten. Ein gründlicher Versicherungsvergleich vor Vertragsabschluss ist daher sehr empfehlenswert!

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wie ein Auszubildender seine Haftpflichtversicherung kündigen kann, geht aus dem Vertrag her vor. Grundsätzlich gilt:

Eine Haftpflichtversicherung kann zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden. Wann das Versicherungsjahr beginnt, ist in der Police angegeben! Sollte die Höhe der Beiträge steigen, ohne dass es zu einer höheren Leistung kommt, kann der Azubi innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er davon erfahren hat.

Aber auch dem Azubi kann die Haftpflichtversicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen! Das passiert oft dann, wenn der Auszubildende häufig Schäden meldet. Wenn einem Auszubildender einmal von einer Haftpflichtversicherung gekündigt wurde, wird es schwer, eine andere zu finden. Er sollte also Schäden nur melden, wenn diese wesentlich sind.

Deckungssummen

Deckungssummen

In den Verträgen wird in der Regel zwischen Personenschäden und Sachschäden unterschieden. Hier sollten Azubis darauf achten, dass die Versicherungssummen oder Deckungssummen gleich hoch sind.

Wenn du einen Vertrag abschließt, sollte die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden pauschal sein und mindestens 3 Millionen Euro betragen. Am besten sind natürlich unbegrenzte Deckungssummen, aber eben auch teurer.

Selbstbeteiligung

Bei vielen Verträgen kann der Auszubildende eine Selbstbeteiligung wählen oder ausschließen. Hier sollte man sich genaue Gedanken machen. Durch die Selbstbeteiligung kann man unter Umständen bei den Beiträgen sparen. Wenn die Selbstbeteiligung also gering ist, kann sie durchaus Sinn machen, da man kleine Schäden am besten ohnehin nicht meldet, siehe Kündigung der Haftpflichtversicherung.

Zusätzliche Haftpflichtversicherung

Nicht alles ist durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dies sind nur Schäden, die der Azubi oder die Azubine selbst anrichtet. Wenn z.B. der Hund eines Azubis jemand beißt, haftet nur eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung, die man extra abschließen muss. Hier sollten sich Azubis genauer informieren.

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