Eine Krankenversicherung sichert Auszubildende ab, wenn sie krank werden. Sie übernimmt die Behandlungskosten und die Kosten für die Medikamente. Teilweise musst du allerdings Zuzahlungen leisten. Außerdem springt sie ein, wenn Azubis oder Azubinen länger krank sind: Zunächst zahlt der Ausbildungsbetrieb den Lohn sechs Wochen weiter. Danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Jeder Auszubildende wird über seinen Arbeitgeber automatische krankenversichert. Aber Achtung: Solltest du deine Ausbildungsvergütung in bar ohne Lohnabrechnung erhalten, in der die Abzüge aufgelistet sind, heißt es: Lieber noch einmal bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob die Beiträge vom Arbeitsgeber auch gezahlt werden.
Die Krankenversicherung macht natürlich immer Sinn und ist existenziell notwendig! Deshalb ist sie in der Regel auch gesetzlich vorgeschrieben, und du wirst als Azubi automatisch durch den Ausbilder versichert.
Sobald du deine Ausbildung beginnst, muss dich dein Ausbilder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für die Wahl der Krankenkasse hast du nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Wenn du in dieser Zeit deinem Ausbilder nicht mitteilst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert werden möchtest, muss dich dein Ausbilder bei der Krankenkasse versichern, bei der du bisher warst. In der Regel ist das die Krankenversicherung deiner Eltern.
Wenn ein Auszubildender weniger als 325 Euro brutto verdient, zahlt der Arbeitgeber den ganzen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dem Azubi entstehen keinerlei Kosten. Verdient ein Auszubildender mehr als 325 Euro im Monat, muss er die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selber zahlen. Die Höhe der Beiträge ist dabei sehr unterschiedlich, liegt zwischen 12 -16 Prozent. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also.
Ein Auszubildender verdient 500 Euro brutto im Monat.
Beitragssatz der Krankenkasse | Monatliche Beiträge zur Krankenversicherung |
12 % Beitragssatz | 30 Euro |
14 % Beitragssatz | 35 Euro |
16 % Beitragssatz | 40 Euro |
Durch die Wahl einer günstigen Krankenversicherung können Azubi oder Azubine also schon während der Ausbildung bis zu 10 Euro im Monat sparen.
Allerdings gibt es diesen Vorteil nur noch bis 2009. Ab 2009 wir der Gesundheitfonds seine Arbeit aufnehmen. Dann wird für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt!
Es ist möglich, die Krankenkasse zu wechseln. Aber immer, wenn du zu einer neuen Krankenkasse wechselst, bindest du dich für mindestens 18 Monate. Während dieser Zeit kannst du nur außerordentlich kündigen, wenn die Höhe der Beiträge steigt. Das musst du dann aber noch im gleichen Monat tun. Nach den 18 Monaten beträgt die Kündigungsfrist bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zwei Monate bis Monatsende.
Manche Ausbilder versuchen bei Beginn der Ausbildung, den Azubi zu einer bestimmten Kranken-Versicherung zu überreden, nach dem Motto: Bei uns im Betrieb sind alle bei dieser gesetzlichen Krankenkasse versichert. Davon solltest du dich nicht beeinflussen lassen. Du hast die freie Wahl!
Manche Azubis sind, bevor sie die Lehre beginnen, privat versichert, z.B. über ihre Eltern.
Wenn ein Auszubildender mit Beginn der Ausbildung in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, kann er die Private-Krankenversicherung kündigen. Das ist aber nicht unbedingt klug.
Verbraucherschutzorganisationen raten hier, die private Krankenversicherung als Anwartschaft weiterlaufen zu lassen. So kann der Azubi später, wenn er deutlich mehr verdient, ohne Problem wieder in die private Krankenkasse zurückwechseln. Der große Vorteil: Es kommt nicht zu einem erneuten Gesundheitscheck.