Weiterbildung zum Azubi-Coach
Fortbildung "Schuldnerberatung mit Jugendlichen"
Mehr Informationen unter www.azubi-coach.com
Wenn du einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt hast, erhältst du von der Bundesagentur für Arbeit einen Bescheid, in dem steht, ob du BAB bekommst und wenn ja wie viel. Vielleicht hat die Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung ja aber einen Fehler gemacht, und du bist nicht einverstanden. In diesem Fall kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Den Widerspruch musst du schriftlich an die Bundesagentur für Arbeit schicken. Dort wird dein Widerspruch geprüft und du erhältst erneut einen Bescheid - den Widerspruchsbescheid.
Wenn der Einspruch des Azubis erfolglos war und er immer noch der Meinung ist, dass die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht richtig war, kann er gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben. Die Klage muss der Azubi beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Welches Sozialgericht zuständig ist, erfährt man in dem Widerspruchsbescheid der Bundesagentur für Arbeit.