Weiterbildung zum Azubi-Coach
Fortbildung "Schuldnerberatung mit Jugendlichen"
Mehr Informationen unter www.azubi-coach.com
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Die Bundesagentur für Arbeit errechnet einen bestimmten Bedarf. Auf diesen Bedarf werden dann das eigene und das Einkommen deiner Eltern angerechnet.
Wichtig: Beim Bedarf für die Miete ist es egal, wie teuer oder wie groß die Wohnung ist. Sie muss nicht "angemessen" sein, wie bei der Berechnung von ALG II. Allerdings gibt es auch nur maximal 218 Euro Mietzahlungen im Rahmen der BAB. Wenn die Miete höher ist kann ein zusätzlicher Mietzuschuss gewährt werden. Dabei kommt es dann darauf an, ob die Wohnung in Größe und Preis angemessen ist.
Wichtig: Die Fahrtkosten des Azubis werden individuell berechnet. Es werden die Fahrtkosten zwischen Berufsschule, Arbeitsstelle und Wohnung übernommen. Bei Auszubildenden, die nicht zu Hause wohnen können, weil der Ausbildungsort zu weit entfernt ist, übernimmt die Bundesagentur auch Kosten für eine Heimfahrt pro Monat. Der Azubi muss seine Fahrtkosten nachweisen können. Es ist immer die preisgünstigste Verkehrsverbindung zu wählen. In der Regel sind dies Bus oder Bahn oder der eigene PKW.
Der Bedarf des Azubis setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Posten | Maximaler Bedarf |
Unterstützung zum Lebensunterhalt | 341 Euro |
Miete | 146 Euro |
Fahrtkosten | 476 Euro maximal |
Fernunterrichtsgebühren | 17 Euro |
Arbeitskleidung | 12 Euro |
Kinderbetreuungskosten | 130 Euro |
Bei einer Unterbringung im Wohnheim oder in einer Betriebswohnung wird die Berufsausbildungsbeihilfe anders berechnet. In den folgenden Beispielen zeigen wir, wie hoch der Bedarf in bestimmten Fällen maximal sein kann.
Mehr Informationen in den folgenden Beispielen:
Ein Auszubildender mit eigener Wohnung kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
341 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
146 Euro Mietpausschale
72 Euro Mietzuschlag, wenn die Miete über 146 Euro liegt.
559 Euro maximal
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung Euro
130 Euro Kinderbetreuungskosten
159 Euro maximal
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 1194 Euro errechnet werden. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet!
Ein Auszubildender in einem Wohnheim mit voller Verpflegung kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
Wohnheimkosten
88 Euro für den Azubi
88 Euro maximal (plus Wohnheimkosten)
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung
130 Euro Kinderbetreuungskosten
159 Euro maximal
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 723 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet.
Ein Auszubildender in einer Betriebswohnung mit voller Verpflegung kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
Kosten für die Unterbringung nach Sozialversicherungsentgeltverordnung
88 Euro für den Azubi
88 Euro maximal (plus Unterbringungskosten)
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung
130 Euro Kinderbetreuungskosten
159 Euro maximal
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 723 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung beim Ausbilder. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet.
Bei Teilnehmern in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme gilt:
Die Bundesagentur für Arbeit errechnet einen bestimmten Bedarf. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet! Das Einkommen des Teilnehmers wird nur angerechnet, wenn ihm in der Maßnahme etwas gezahlt wird!
Posten | Maximaler Bedarf |
Lebensunterhalt, wenn bei den Eltern lebend | 212 Euro |
Lebensunterhalt, wenn auswärtige Unterbringung nötig | 383 Euro |
Miete | 57 Euro Miete |
Fahrtkosten | 476 Euro maximal |
Fernunterrichtsgebühren | 17 Euro |
Lernmittel | 9 Euro |
Arbeitskleidung | 12 Euro |
Kinderbetreuungskosten | 130 Euro |
Außerdem werden ggf. noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Wenn der Teilnehmer in einem Wohnheim oder auch beim Maßnahmeträger wohnt, wird die Berufsausbildungsbeihilfe anderes berechnet. Mehr Informationen in den folgenden Beispielen:
Ein Teilnehmer an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der noch bei seinen Eltern lebt, kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
212 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
212 Euro maximal
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro Lernmittel
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Euro Kinderbetreuungskosten bis 130 Euro
151 Euro maximal
zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 839 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten. Auf den Gesamtbedarf wird in diesem Fall das Einkommen des Teilnehmers nur angerechnet, wenn er in der Maßnahme ein Einkommen bezieht. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.
Ein Teilnehmer an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit eigener Wohnung kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
383 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
57 Euro Miete
72 Euro Mietzuschlag, wenn die Miete über 57 Euro liegt.
512 Euro maximal
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro Lernmittel
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Euro Kinderbetreuungskosten
151 Euro maximal
zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 1139 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten! Auf den Gesamtbedarf wird Einkommen des Teilnehmers nur angerechnet, wenn es in der Maßnahme bezogen wird. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.
Ein Teilnehmer an einer Berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der in einem Wohnheim mit voller Verpflegung lebt, kann maximal folgenden Bedarf haben:
1. Lebensunterhalt
Wohnheimkosten
88 Euro für den Azubi
88 Euro maximal (plus Wohnheimkosten)
2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
1 Heimfahrt monatlich
476 Euro maximal
3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Kinderbetreuungskosten
151 Euro maximal
ggf. Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung
Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 715 Euro errechnet werden. Hinzu kommen ggf. die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten! Auf den Gesamtbedarf wird das eigene Einkommen nur angerechnet, wenn es in der Maßnahme bezogen wird. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.
Teilnehmer, die vor Beginn einer Berufvorbereitenden Maßnahme arbeitslos waren und Anspruch auf Arbeitslosengeld höher als der Bedarf laut Berufsausbildungsbeihilfe hatten, haben einen höheren Anspruch. Es muss Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe gezahlt werden, wenn er an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt.