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Berechnung der BAB



Inhaltsverzeichnis



Berechnung der BAB bei Azubis

Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird vom Bedarf das anrechenbare Einkommen abgezogen. Wenn nach der Anrechnung noch ein positiver Betrag übrig bleibt, besteht ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird.


Berechnungs- Beispiel für einen Azubi

Jonas ist deutsch wohnt noch bei seinen Eltern. Er ist 17 Jahre alt. Er hat sich für eine Ausbildungsstelle zum KfZ-Mechatroniker entschieden, die 300 Kilometer vom seinem Elternhaus entfernt liegt. Der Ausbildungsvertrag wurde bereits abgeschlossen und bei der Handwerkskammer eingetragen. Für eine Einzimmerwohnung vor Ort zahlt Jonas 250 Euro im Monat. Seine Fahrtkosten betragen 70 Euro. Seine Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beträgt 400 Euro Netto. Sein Vater verdient laut Steuerbescheid 2500 Euro, seine Mutter ist Hausfrau.


Anspruch

Jonas ist deutscher und macht eine Ausbildung in einem anerkennten Ausbildungsberuf. Es ist seine erste Ausbildung. Obwohl er minderjährig ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf BAB, da die Ausbildungsstelle zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.


Bedarf von Jonas

Grundbedarf

341 Euro

Miete

+

146 Euro

Zuschlag für Miete

+

72 Euro

Arbeitskleidung

+

12 Euro

Fahrtkosten (Monatsmarke und 1. Heimfahrt im Monat)

+

70 Euro

Gesamtbedarf

641 Euro


Anrechnung des Einkommens des Azubis


Ausbildungsvergütung

400 Euro

Freibetrag, weil Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist

-

56 Euro

Anrechenbares Einkommen

344 Euro


Anrechnung des Einkommens der Eltern


Einkommen der Eltern

2500 Euro

Grundfreibetrag Eltern Freibetrag

-

1555 Euro

Freibetrag, da Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig

-

550 Euro

Einkommen der Eltern abzüglich der Freibeträge

395 Euro

Allgemeiner Freibetrag

-

50%

Anrechenbares Einkommen der Eltern

197,50 Euro


Betrag der BAB


Gesamtbedarf

641,00 Euro

Anrechnung Einkommen Azubi

-

344,00 Euro

Anrechnung Einkommen Eltern

-

197,50 Euro

Verbleibender Betrag

+

99,50 Euro


Jonas hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, da der Endbetrag positiv ist. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihm 100 Euro BAB im Monat zahlen. Allerdings könnte der Anspruch erlöschen, wenn Jonas ins zweite Lehrjahr kommt und mehr Ausbildungsvergütung bekommt!



Berechnung der BAB bei Teilnehmern in einer BvB

Wenn du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst, ist die Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe viel einfacher. Nur, wenn du über die Maßnahme selbst ein Einkommen beziehst, wird dies angerechnet. Das Einkommend der Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.


Berechnungs- Beispiel für einen Teilnehmer in einer BvB

Paula nimmt an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, die laut Arbeitsagentur förderungsfähig ist. In der BvB kann Paula ihren Hauptschulabschluss nachholen und die Chancen stehen gut, dass sie es auch schafft. Paula hat Fahrkosten in Höhe von 30 Euro für eine Monatsmarke. Paula bekommt während der Maßnahme kein Geld und wohnt noch zu Hause bei ihren Eltern, über die sie auch noch sozialversichert ist. Paula ist deutsch. Somit liegen alle grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen vor.


Anspruch

Jonas ist deutscher und macht eine Ausbildung in einem anerkennten Ausbildungsberuf. Es ist seine erste Ausbildung. Obwohl er minderjährig ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf BAB, da die Ausbildungsstelle zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.


Bedarf von Paula

Grundbedarf

212 Euro

Lernmittel

+

9 Euro

Arbeitskleidung

+

12 Euro

Fahrkosten Monatsmarke

+

30 Euro

Gesamtbedarf

+

263 Euro


Das Einkommen von Paulas Eltern wird nicht angerechnet. Sie erhält Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 263 Euro ausgezahlt. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für den Lehrgang und zahlt ggf. die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.



Berufsausbildungsbeihilfe Rechner der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur stellt im Internet einen BAB-Rechner zur Verfügung, in dem du online alle Angaben machen und checken kannst, ob du Anspruch auf BAB hast. Der BAB-Rechner liefert aber keine zu 100% sicheren Ergebnisse. Du solltest jedoch besonders bei knappem Ergebnis auf jeden Fall einen richtigen Antrag auf Berufausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur stellen.

Online Rechner der Arbeitsagentur: babrechner.arbeitsagentur.de

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