Angebote für Fachkräfte

Weiterbildung zum Azubi-Coach
Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in
Weiterbildung: Schuldenprävention mit jungen Menschen
Weiterbildung zum Jugend-Schulden-Coach
Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis
Weiterbildung zum Berufswahlcoach

Institut für Bildungscoaching

Antrag und Formular

Inhaltsverzeichnis

Antrag auf BAB

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss der Azubi oder der Teilnehmer an einer BvB bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt stellen. Das ist in der Regel das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz hat.

Berufsausbildungsbeihilfe sollte man so bald wie möglich beantragen, denn erst, wenn der Antrag beim Arbeitsamt eingegangen ist, entsteht ein Anspruch auf BAB!

Der Auszubildende kann Berufsausbildungsbeihilfe auch dann beantragen, wenn noch wichtige Unterlagen fehlen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem das Antragsformular beim Arbeitsamt eingegangen ist. Die fehlenden Unterlagen (z.B. Mietvertrag) müssen dann ggf. vom Azubi später nachgereicht werden. BAB wird aber frühestens ab Beginn der Ausbildung oder Bildungsmaßnahme geleistet und rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an, in dem die Leistung beantragt wurde.

Beim Antrag auf BAB muss der Azubi folgende Unterlagen vorlegen:

    • Personalausweis

 

    • abgestempelter Ausbildungsvertrag

 

    • Mietvertrag

 

    • Nachweis über Geschwister (z.B. Geburtsurkunde)

 

    Einkommensnachweis der Eltern

Formular

Wenn ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe beantragen will, muss er sich das Antragsformular beim Arbeitsamt bestellen und ausfüllen. Der Antrag erhält der Azubi bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Also am besten einfach nach der nächsten Arbeitsagentur suchen!

Das ausgefüllte Formular muss an das Arbeitsamt geschickt bzw. vorbei gebracht werden. Das BAB-Formular kann man bis jetzt leider nicht online herunterladen!

<script>