Weiterbildung zum Azubi-Coach
Fortbildung "Schuldnerberatung mit Jugendlichen"
Mehr Informationen unter www.azubi-coach.com
Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss der Azubi oder der Teilnehmer an einer BvB bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt stellen. Das ist in der Regel das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz hat.
Berufsausbildungsbeihilfe sollte man so bald wie möglich beantragen, denn erst, wenn der Antrag beim Arbeitsamt eingegangen ist, entsteht ein Anspruch auf BAB!
Der Auszubildende kann Berufsausbildungsbeihilfe auch dann beantragen, wenn noch wichtige Unterlagen fehlen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem das Antragsformular beim Arbeitsamt eingegangen ist. Die fehlenden Unterlagen (z.B. Mietvertrag) müssen dann ggf. vom Azubi später nachgereicht werden. BAB wird aber frühestens ab Beginn der Ausbildung oder Bildungsmaßnahme geleistet und rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an, in dem die Leistung beantragt wurde.
Wenn ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe beantragen will, muss er sich das Antragsformular beim Arbeitsamt bestellen und ausfüllen. Unter 01801 - 555 111 ist das Antragsformular auch bestellbar und kann zugeschickt werden. (Telefongebühren entsprechend dem Anbieter)
Das ausgefüllte Formular muß an das Arbeitsamt geschickt bzw. vorbeigebracht werden. Das BAB-Formular kann man bis jetzt leider nicht online herunterladen!