Weiterbildung zum Azubi-Coach
Fortbildung "Schuldnerberatung mit Jugendlichen"
Mehr Informationen unter www.azubi-coach.com
Als Azubi kannst du während der Lehre nur Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn du einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernst. Derzeit gibt es ungefähr 340 anerkannte duale Ausbildungsberufe, die über eine Ausbildungsordnung geregelt sind. Eine Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe findest du hier:
http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofile-start.htm
Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass du mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast und deine Lehre bei der zuständigen Stelle (z.B. IHK oder HWK) eingetragen wurde. Das ist immer der Fall, wenn dein Ausbildungsvertrag hinten einen Stempel von der zuständigen Stelle hat.
Grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung vom Arbeitsamt gefördert. Wenn du also bereits einen beruflichen Abschluss hast, könnte es eng werden. In diesem Fall wir die Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach abgelehnt, du hast aber unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld musst du dann jedoch noch einmal extra beantragen; siehe Wohngeld.
Wenn du eine Lehre begonnen, aber nicht abgeschlossen hast, kannst du unter Umständen wieder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn du erneut eine Berufsausbildung aufnimmst. Dies ist für alle Azubis wichtig, die eine Lehre abgebrochen haben. Im SGB III heißt es, dass nach der Lösung eines Ausbildungsvertrages erneut mit BAB gefördert werden kann, wenn für die Lösung des Ausbildungsvertrages ein wichtiger Grund vorlag. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Azubi die Lehre fristlos aus wichtigem Grund gekündigt hat.
Berufsausbildungsbeihilfe können alle Azubis erhalten, wenn sie die deutsche Staatbürgerschaft besitzen. Aber selbst wenn du Ausländer bist, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen. So haben alle Azubi Anspruch auf BAB, die aus einem Land der Europäischen Union kommen. Außerdem ist eine Förderung möglich, wenn ein Ausländer einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzt oder z.B. wenn sich ein Elternteil seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhält und erwerbstätig ist.
Falls du Ausländer bist, solltest du unbedingt direkt beim Arbeitsamt nachfragen.
Azubi können nur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen!
Wenn du unter 18 Jahre bist, bekommst du nur dann BAB, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst,
Wenn du über 18 Jahre alt bist, kannst du auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn die Ausbildung in der Nähe deines Elternhauses ist und du eine eigene Wohnung hast.
Als Azubi bekommst du während der Lehre nur dann Berufsausbildungsbeihilfe, wenn dies wirklich nötig ist! Ob du Anspruch hast, ergibt die Bedarfsberechnung des Arbeitsamtes. Es wird berechnet, wie viel du für den Lebensunterhalt und die Fahrtkosten brauchst. Dann wird dein Einkommen und das deiner Eltern teilweise angerechnet siehe Berechnung der BAB
Berufsausbildungsbeihilfe wird jedoch nicht gezahlt, wenn du bestimmte andere staatliche Hilfen erhältst oder andere Leistungsträger zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind. Gemeint sind hier nach § 22 SGB III vor allem Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz - das dürfte bei den wenigsten Azubis der Fall sein.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf BAB besteht ziemlich sicher, wenn du in jedem Kästchen ein Kreuzchen machen kannst!
Du machst eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf. | _____ |
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Dies ist deine erste Ausbildung. | _____ |
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Du bist deutscher Staatbürger. | _____ |
Du kommst aus einem Land der Europäischen Union. | _____ |
Du hast eine ausländische Nationalität. Bitte beim Arbeitsamt eine Bestätigung über den Anspruch einholen. | _____ |
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Du bist unter 18 und kannst nicht bei deinen Eltern wohnen, weil der Ausbildungsplatz zu weit entfernt ist (rund eine Stunde pro Arbeitsweg). | _____ |
Du bist unter 18 und kannst aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern leben. | _____ |
Du bist unter 18 und hast ein Kind. | _____ |
Du bist unter 18 und bist oder warst verheiratet. | _____ |
Du bist über 18. | _____ |
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Wenn du als Teilnehmer in einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, trägt das Arbeitsamt auch die Lehrgangskosten.
Deshalb musst du direkt beim Arbeitsamt vor Ort bei der Berufsberatung nachfragen, weil es entscheidet, ob eine Bildungsmaßnahme förderungsfähig ist. Auch der jeweilige Bildungsträger müsste darüber Auskunft geben können. Grundsätzlich kannst du nur Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme:
Achtung: Wenn du eine schulische Berufsvorbereitungsmaßnahme wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder eine einjährige Berufsfachschule besuchst, kannst du kein BAB bekommen!
Die BvB-Maßnahme muss außerdem erforderlich sein. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn du auf anderem Weg keinen Ausbildungsplatz gefunden hast oder wenn du keinen Schulabschluss hast.
Das Arbeitsamt prüft auch, ob du als Teilnehmer für die Maßnahme überhaupt in Frage kommst. Das ist nur der Fall, wenn zu erwarten ist, dass du das Ziel der Berufsvorbereitenden Maßnahme auch erreichen wirst.
Es gilt dasselbe, wie für Azubis. Als Teilnehmer einer Berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme kannst du BAB erhalten, wenn du Deutscher bist, aus einem Land der EU kommst oder wenn du als Ausländer bestimmte Bedingungen erfüllst: Bitte bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen!
Wenn du andere staatliche Leistungen erhältst, vor allem Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz, kann dies nach § 22 SGB III den Bezug von BAB ausschließen.
Eine Lehre oder eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wenn diese teilweise im Ausland stattfindet, allerdings maximal für ein Jahr. Eine Lehre, die vollständig in einem Land der Europäischen Union durchgeführt wird, kann gefördert werden, wenn:
Ob die Arbeitsagentur bei Auslandaufenthalten Berufausbildungsbeihilfe bewilligt, hängt also von einigen Voraussetzungen ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn du eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ganz oder teilweise im Ausland absolvieren und BAB beziehen willst, solltest du frühzeitig das Arbeitsamt kontaktieren!