Weiterbildung zum Azubi-Coach
Fortbildung "Schuldnerberatung mit Jugendlichen"
Mehr Informationen unter www.azubi-coach.com
Unter dem Punkt Höhe und Bedarf kannst du nachlesen, wie viel Berufausbildungsbeihilfe dir maximal zusteht.
Bei Teilnehmern an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird auf den Bedarf nur dann Einkommen angerechnet, wenn es in der BVB bezogen wird. Das Einkommen der Eltern bleibt außen vor.
Bei Azubis in einer beruflichen Ausbildung gilt dies nicht. Auf den errechneten Bedarf werden im zweiten Schritt von der Arbeitsagentur das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet.
Was genau die Arbeitsagentur zu deinem Einkommen zählt, ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wie z. B. im Sozialgesetzbuch III (SGB III), im Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sowie und im Einkommensteuergesetz § 2 Absatz 1 und 2. Für die meisten Azubis dürfte das Einkommen aus folgenden Einnahmen bestehen:
Zu deinem Einkommen gezählt wird auch das Einkommen deines Lebenspartners (wenn du deinen Partner bei der Arbeitsagentur angibst) oder Ehepartners, wenn du verheiratet bist.
Von deinem Einkommen kannst du abziehen:
Die folgenden Freibeträge kannst du von deinem Einkommen abziehen.
Ausbildungsvergütung | 58 Euro |
Waisenrenten | 125 Euro |
Nebenjob | 255 Euro |
Außerdem gibt es zusätzliche Freibeträge, wenn du ein Kind hast. Zum eigenen wird auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners gerechnet. Es gibt weitere Freibeträge:
Ausbildungsvergütung
- Einkommensteuer / Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge 22 Prozent
- 58 Euro Freibetrag (wenn Unterbringung bei den Eltern wegen Entfernung nicht möglich)
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+ Waisenrente
- 125 Euro Freibetrag
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+ Nebenjob (netto)
- 255 Euro Freibetrag
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- 485 Euro Freibetrag (bei eigenen Kindern pro Kind)
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+ Einkommen Ehegatte / Lebenspartner
- 535 Euro Freibetrag
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= Anzurechnendes Azubi-Einkommen
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, auch während der Ausbildung. Deshalb wird BAB von der Arbeitsagentur nur gezahlt, wenn die Eltern nicht genug Geld haben, um ihre Kinder selbst zu unterstützen.
Der Einfachheit halber geht die Arbeitsagentur bei der Berechnung des Einkommens der Eltern des Azubis von den Steuerbescheiden aus. Im Steuerbescheid wir festgesetzt, was als Einkommen gilt und besteuert wird.
Bei der Berechnung wird allerdings nicht von dem aktuellen Steuerbescheid ausgegangen, sondern von dem des vorletzten Kalenderjahres. Sollte sich in der Zwischenzeit eine Änderung ergeben haben, z.B. ein Elternteil arbeitslos geworden sein, kann auf Antrag des Azubis auch das aktuelle Einkommen der Eltern berücksichtigt werden.
Auch von dem Einkommen der Eltern können bestimmte Freibeträge abgezogen werden,
Grundfreibetrag | |
Die Eltern sind verheiratet und leben zusammen, | 1605 Euro |
ansonsten anderen Fällen pro Elternteil | 1070Euro |
Stiefelternteil | 535 Euro |
Alle weiteren Kinder der Eltern (oder Unterhaltsberechtigte), die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren. | 485 Euro |
Wenn der Azubi nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil die Ausbildungsort zu weit weg ist | 567 Euro |
Allgemeiner Freibetrag | |
Der Grundfreibetrag wird vom Einkommen der Eltern abgezogen. Von dem verbleibenden Betrag bleiben zusätzlich anrechnungsfrei: | 50 % |
für jedes Kind, für das ein Grundfreibetrag angerechnet wurde | 5 % |
Nach Abzug dieser Freibeträge bleibt ein Betrag übrig, der sogenannte Anrechnungsbetrag. Diesen Betrag müssen Eltern für die Finanzierung ihrer Kinder aufwenden. Wenn du als Azubi Geschwister hast, die ebenfalls Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG haben, wird der Anrechnungsbetrag von der Arbeitsagentur zu gleichen Teilen auf alle Kinder verteilt. Dadurch reduziert er sich natürliche erneut.