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Vermögenswirksame Leistungen


Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist in Tarifverträgen geregelt, welche die Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften für ganze Branchen abschließen. Aber Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen auch freiwillig an den Azubi zahlen.

Der Betrag kann zwischen 6 Euro und 40 Euro monatlich liegen.

Während der Ausbildung erhalten die Azubis vielleicht nur einen bestimmten Prozentsatz an vermögenswirksamen Leistungen im Gegensatz zu den ausgelernten Kollegen. Die vermögenswirksamen Leistungen gehören zum Einkommen, man muss für Sie also auch Sozialabgaben und ggf. Steuern abführen.


Achtung bei Kindergeld:

Durch vermögenswirksame Leistungen erhöht sich dein Einkommen und so erlischt vielleicht dein Anspruch auf Kindergeld.

Wie bekommt man vermögenswirksame Leistungen?

Zunächst musst du klären ob du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast. Informationen dazu bekommst du als Azubis am besten im Personalbüro nach oder in kleinen Betrieben direkt beim Ausbilder. Wenn du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast schließt du einen Sparvertrag ab und gibst deinem Arbeitgeber eine Kopie davon. Du musst ihm auch mitteilen, ob du aus eigener Tasche noch etwas drauflegen willst. Der Arbeitgeber überweist dann monatlich direkt den abgemachten Betrag an das Institut mit dem du den Sparvertrag hast. In der Regel wird 6 Jahre lang einbezahlt, im 7. Jahr ruht der Vertrag. Danach kannst du über das angesparte Geld, einschließlich der vom Staat gewährten Zulagen, verfügen.

Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen

Ob du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast entscheidet sich nach dem Tarifvertrag und du kannst die vermögenswirksamen Leistungen in verschiedene Anlageformen investieren, wie z.B.:

  1. Lebensversicherung
  2. Sparplan bei einer Bank
  3. Bausparen
  4. Aktienfonds

Möglich ist es auch die vermögenswirksamen Leistungen mit einer Riester-Rente zu kombinieren und einen Vertag für die Altersvorsorge abzuschließen.

Kann ich auch die Arbeitnehmer Sparzulage bekommen?

Unter Umständen kannst du zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen noch die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat erhalten. Das geht aber nur bei bestimmten Anlagen und zwar bei Bausparverträgen, Aktienfonds und Mitarbeiterbeteiligungen.

Wenn du die vermögenswirksamen Leistungen für die Altersvorsorge verwendest kannst du die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht bekommen.
Hier findest du mehr Informationen zur zusätzlichen Arbeitnehmer-Sparzulage.

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