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Finanzierung des Bachelor-Studiums


Ausgaben Im Studium

Für eine realistische Studien-Finanzierung solltest du die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.

Studiengebühren für das Studium

Seit 2014 sind die allgemeinen Studiengebühren für das Erststudium in allen Bundesländern abgeschafft. Dennoch fallen weiterhin in allen Bundesländern pro Semester Semester-Beiträge und teilweise auch Verwaltungskosten an. Zudem werden in einigen Bundesländern bei Aufbaustudiengängen, Zweitstudium und Langzeitstudierenden Studiengebühren erhoben. Hier findest du eine Übersicht über die Kosten, mit denen du pro Semester rechnen musst:

Land
Studiengebühren
Verwaltungs-kosten
Semesterbeitrag

BaWü

Aufbaustudium
Mind. 500 Euro

60 Euro

66-88 Euro

Bayern

52-114 Euro

Berlin

50 Euro

bis 250 Euro

Brandenburg

51 Euro

bis 250 Euro

Bremen

Langzeitgebühren:
500 Euro ab dem 15. Semester

50 Euro

bis 210 Euro

Hamburg

50 Euro

Bis 235 Euro

Hessen

50 Euro

200-277 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

bis 50 Euro

53-131 Euro

Niedersachsen

Langzeitgebühren ab 500 Euro
ab dem 7. Semester über Regel

75 Euro

71-258 Euro

NRW

213-258 Euro

Rheinland-Pfalz

Zweitstudium: 650 Euro

206-267 Euro

Saarland

Zweitstudium: 240 Euro

bis 182 Euro

Sachsen

Zweitstudium: 350 Euro

114-242 Euro

Sachsen Anhalt

Langzeitgebühren ab 500 Euro
ab dem 5. Semester über Regel.
Zweitstudium: 500 Euro

bis 85 Euro

Schleswig Holstein

117 Euro

Thüringen

Langzeitgebühren ab 500 Euro
ab dem 5. Semester über Regel.

bis 184 Euro

Kosten für den Lebensunterhalt im Studium

Das Deutsche Studentenwerk hat in einer Umfrage 2012 ermittelt, was Studenten durchschnittlich und in Bezug zu Ihrem Einkommen ausgeben. Du kannst selbst anhand der Tabelle deine Ausgaben prüfen bzw. sehen, ob deine finanziellen Planungen realistisch sind.
Ausgaben in Abhängigkeit von der Höhe der Einnahmen Bereiche Höhe der Einnahmen in Euro.

Bereiche
Höhe der Einnahmen in Euro
bis 675
> 675 bis 817
> 817 bis 1.000
>1000
insgesamt

Miete inkl. Nebenkosten

242

279

305

361

298

Ernährung

125

151

173

209

165

Kleidung

34

45

53

73

52

Lernmittel

23

27

31

40

30

Auto/öffentliche Verkehrsmittel

55

64

82

120

82

Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente

49

57

65

83

66

Kommunikation (Telefon, Internet)

25

29

34

44

33

Freizeit, Sport, Kultur

43

58

71

98

68

Quelle: DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung

Insgesamt müssen Studenten mit durchschnittlich 800 Euro für den Lebensunterhalt rechnen, in größeren bzw. teureren Städten wie München eher mehr, da die Mietkosten höher sind.

Sozialversicherungen und andere Versicherungen im Studium

Große Unterschiede bei den Ausgaben im Studium kann es bei der Versicherung geben. Für Studenten besteht nur eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

Familienversicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres im Studium:

Bis zum 25. Geburtstag sind Kinder, die studieren, familienversichert. Zeiten des Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienstes werden angerechnet. Das Kind ist dann automatisch bei einem Elternteil mitversichert ohne zusätzliche Kosten.

Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert.
  • Das Kind hat einen Minijob mit maximal 450 Euro Verdienst.
  • Oder: Das Kind verdient als abhängig Beschäftigter oder Selbständiger maximal 395 Euro (ab 01.01.14). Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (83,33 Euro pro Monat) kann vom Einkommen abgezogen werden. Bei abhängiger Beschäftigung und bei Selbständigkeit gibt es allerdings keine Werbungskosten-pauschale!
  • BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Ehepartners gelten nicht als Einkommen.
  • Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate arbeitet, kann auch mehr verdienen als 395 bzw. 450 Euro. Hier sollte man sich vorher bei der Krankenkasse informieren um Nachzahlungen zu verhindern.

Privatversicherung im Studium:

Wenn ein Elternteil oder beide privatversichert sind, können sich Studenten innerhalb der ersten Monate nach Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Sie sind dann über die Eltern oder einen Elternteil privatversichert. Auch hier gelten in der Regel die gleichen Verdienstgrenzen wie bei der Familienversicherung.

Nach dem 25. Lebensjahr oder bei höherem Einkommen als 450 (Minijob) bzw. 395 Euro (ab 01.01.2014)

Wenn Kinder über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, können sie nicht familienversichert sein. Sie müssen dann eine eigene Versicherung abschließen, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Dabei gibt es für Studenten günstigere Tarife:

Der Beitrag beläuft sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen auf 64,77 Euro pro Monat plus 12,24 Euro für die Pflegeversicherung (bei Kinderlosen über 23 Jahren sind es 13,73 Euro).

Der günstige Studententarif gilt allerdings nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Weitere Versicherungen während des Studiums:

SEHR WICHTIG: Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung im Studium, die unbedingt vorhanden sein sollte. In der Regel sind Studenten über die Eltern mitversichert; falls nicht, kann eine Haftpflichtversicherung relativ günstig abgeschlossen werden.

SINNVOLL: Auslandskranken-Versicherung im Studium
Kann wichtig sein, wenn man viel vereist insbesondere außerhalb der EU; ist relativ günstig.

SINNVOLL: Berufsunfähigkeits-Versicherung im Studium
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann wichtig sein, da Studenten noch keinerlei Rentenansprüche und bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit keine Absicherung haben. Man kann die Versicherung während des Studiums auch nur für eine Erwerbsunfähigkeit abschließen. Dann ist die Versicherung günstiger. Denn eine Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Beruf kommt häufiger vor als eine allgemeine Erwerbsunfähigkeit. Wenn man sich jung versichert, fällt zudem die Gesundheitsprüfung oft positiv aus.

Weiterbildung zum/zur Trainer/in für Berufsorientierung für Flüchtlinge 

Einnahmen im Studium

Laut der 20. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks 2012 verfügt der Durchschnittsstudent über 864 Euro im Monat.

Hinter dieser Durchschnittszahl verbirgt sich aber eine große Bandbreite:

  • Der größte Anteil der Studenten (17% ) verfügt über ein Einkommen zwischen 701-800 Euro während des Studium.
  • 7 % der Studenten haben 1300 Euro und mehr zur Verfügung. Ein Viertel der Studenten lebt von weniger als 675 Euro.

Einnahmequellen im Studium:

Quelle
Anteil der Studenten
Durchschnittliche Höhe

Unterstützung durch die Eltern

87 %

476 Euro

Eigener Verdienst

63%

323 Euro

BAföG

32%

443 Euro

Kredit

6%

Quelle: 20. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks

Unterhalt von den Eltern

Die häufigste Einnahmequelle während des Studiums ist der Unterhalt von den Eltern.

Laut §§ 1601-1615 BGB schulden sich Verwandte ersten Grades Unterhalt: demnach Eltern ihren Kindern und Großeltern Ihren Enkeln. Sind die Kinder volljährig, schulden auch sie ihren Eltern und Großeltern Unterhalt.

Die Unterhaltspflicht erstreckt sich auch auf die berufliche Erstausbildung, also auch auf das Studium: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres schulden Eltern ihren Kindern im Studium Unterhalt. Ausnahmen können entstehen, wenn die Regelstudienzeit länger ist oder sich die Studienzeit z.B. aufgrund einer Krankheit verzögert.

Die Eltern erhalten zur Entlastung Kindergeld oder Steuerermäßigungen. Das Kindergeld ist Teil der Unterhaltszahlungen.

Beim Unterhalt gelten im Studium folgende Grundsätze:

  • Volljährige Kinder haben nur während der Ausbildungszeit einen Anspruch auf Unterhalt. Dabei gilt die Regelstudienzeit als Maßstab.
  • Die Kinder dürfen die Ausbildung frei wählen.
  • Die Eltern entscheiden über die Art der Unterhaltszahlung: Die Eltern entscheiden, ob sie den Unterhalt als Barzahlung oder als Naturalunterhalt leisten. Bei Natural-unterhalt muss aber ein angemessenes Taschengeld in bar gezahlt werden. Der Naturalunterhalt ist nicht möglich, wenn der Ausbildungsort zu weit von zu Hause entfernt ist.
  • Die Elternteile sind entsprechend ihrem Einkommen unterhaltspflichtig.
  • Eine Unterhaltpflicht entsteht erst ab 1200 Euro Einkommen im Monat.
  • Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt 2014 bei 670 Euro im Monat.
  • Während des Studiums sind die Kinder nicht verpflichtet zu arbeiten. Einkommen kann (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden.

(Halb-)Waisenrente im Studium

Ist ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben, wird Studenten während des Studiums Halbwaisenrente bzw. Waisenrente gezahlt. 3 Prozent der Studenten erhielten 2012 Waisenrente, durchschnittlich 217 Euro im Monat.

Kindergeld im Studium

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld ist auch zur Finanzierung deines Studiums gedacht und muss dir ggf. von den Eltern ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.

Ob Azubi oder Student: Beim Kindergeld gelten die gleichen Regelungen.
Hier findest du mehr Informationen zum Kindergeld.

Jobs im Studium

Fast zwei Drittel der Studenten haben während des Studiums einen Nebenjob.

  • 35 Stunden pro Woche investieren Studenten 2012 nach eigenen Angaben durchschnittlich in ihr Studium: 18 Stunden für Lehrveranstaltungen, 17 Stunden für das Selbststudium.
  • Studenten mit Nebenjob wenden nur 33 Stunden für Ihr Studium auf und haben eine wöchentliche Gesamtbelastung von 46 Stunden.
  • Studenten ohne Nebenjob wenden hingegen 39 Stunden pro Woche für ihr Studium auf.

Nebenjobs dienen nicht nur der Finanzierung des Studiums. Hier werden wertvolle Praxiserfahrungen gesammelt und erste Kontakte geknüpft.

Als Student giltst du bei einer Anstellung als Werkstudent. Werkstudenten sind gerne gesehene Arbeitskräfte, da nur Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die Arbeitslosenversicherung entfällt und die Kranken- und Pflegeversicherung wird durch günstige Studententarife abgedeckt.

Grundsätzlich müssen Studenten beim Nebenjob folgendes beachten:

  • Bei einem Verdienst über 450 Euro (Minijob) oder 395 Euro ist keine Familienversicherung mehr möglich; man muss sich selbst versichern! Mehr zu diesem Thema siehe unter Sozialversicherungen und Versicherungen im Studium
  • Der Verdienst wird (teilweise) auf den Unterhalt von den Eltern oder das BAföG angerechnet.

 

BAföG im Studium

Um BAföG zu erhalten, müssen grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:


1Förderungsfähigkeit der angestrebten Ausbildung bei BAföG

  • Grundständiges Studium an einer Hochschule (Uni, FH, PH etc.), also vor allem ein Bachelor-Studium
  • Masterstudium: Vor dem Masterstudium wurden nur Bachelorabschlüsse erworben und keine anderen Hochschulabschlüsse. Das Masterstudium muss zudem vor Vollendung des 35. Lebensjahres aufgenommen werden.


2Staatsangehörigkeit des Studenten bei BAföG

  • Deutsche Staatsangehörigkeit des Studenten
  • Nicht-Deutsche sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig.


3Alter des Studenten bei BAföG

  • Bei Beginn des grundständigen Studiums unter 30 Jahren
  • Bei Beginn des Masterstudiums unter 35 Jahren


4Erstausbildung bei BAföG

  • Es darf vor dem Studium keine Ausbildung abgeschlossen sein, die nach BAföG gefördert werden kann


5Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel bei BAföG

  • Auch bei einem Studienabbruch oder Studienfachwechsel ist eine weitere Förderung mit BAföG möglich, wenn der Abbruch spätestens nach dem 3. Fachsemester und aus anerkannten Gründen erfolgt.


Liegen diese fünf Grundvoraussetzungen vor, entscheidet das eigene Einkommen und das Einkommen der Unterhaltspflichtigen (in der Regel der Eltern) über den konkreten BAföG-Anspruch.

Stipendien

Immerhin 4% der Studenten erhielten 2012 Zuwendungen aus einem Stipendium, durchschnittlich 336 Euro im Monat.

Ein großer Irrglaube ist, dass Stipendien nur für besonders begabte Studenten in Frage kommen. Dies ist auch der Fall, aber es gibt in Deutschland über 1500 verschiedene Stipendien für alle möglichen Personengruppen.

Stipendiendatenbank des BMBF:

www.stipendienlotse.de

Aufstiegsstipendium der Bundesregierung

Personen mit abgeschlossener Ausbildung die ein Studium beginnen können ein Aufstiegsstipendium von der Bundesregierung erhalten.
Mehr Informationen zum Aufstiegsstipendium findest du hier.

Studienkredite im Studium

Die meisten Studenten in Deutschland finanzieren sich über Unterhalt, BAföG und Nebenjobs. Nur 6% der Studenten bezogen 2012 laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks einen Studienkredit. Sie verteilen sich folgendermaßen:

4% der Studenten: Studienkredit der KfW-Bankengruppe mit Unterstützung des BMBF

  • Studienkredit für Erststudium
  • Maximale Laufzeit: 14 Semester
  • Auszahlung: Maximal 650 Euro pro Monat

1% der Studenten: Bildungskredit der KfW-Bankengruppe mit staatlicher Unterstützung

  • Maximale Laufzeit: 24 Monate
  • Auszahlung: 100, 200 oder 300 Euro pro Monat
  • Maximaler Betrag: 720 Euro
  • Erst ab dem 3. Studiensemester möglich

1% der Studenten: Kredit bei anderen Banken/Stadtsparkasse

In Deutschland gibt es ca. 40 Anbieter für Studienkredite

Die Aufnahme eines Kredites sollte gut überlegt werden, unabhängig davon ob es ein staatlich geförderter Kredit über die KfW ist oder ein privatwirtschaftlicher.

In allen Fällen gilt: Der Kredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden!

Wohngeld im Studium

Ausschluss von Wohngeld bei Anspruch auf BAföG

Der Anspruch auf BAföG und der Anspruch auf Wohngeld schließen sich aus.

Das kann man in § 20 Wohngeldgesetz nachlesen. Der Grund: Im BAföG ist bereits ein Zuschuss zur Miete enthalten, sodass Wohngeld und BAföG als Leistung konkurrieren.

Wenn ein Student also Anspruch auf BAföG hat, kann er kein Wohngeld beantragen.

Entscheidend ist dabei, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG besteht, nicht ob auch BAföG gezahlt wird. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn BAföG nur als Bankdarlehen bezogen wird. Hier besteht trotz der BAföG-Zahlung grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld.

In aller Regel haben Studenten grundsätzlich Anspruch auf BAföG. Wenn die hier BAföG im Studium (SPINGEN zu BAFÖG IM STUDIUM) aufgelisteten Anspruchsvoraussetzungen auf dich zutreffen, hast auch du Anspruch auf BAföG. Das bedeutet aber nicht, dass du auch Geld erhältst, da oft dein Einkommen bzw. das deiner Eltern oder des Lebenspartners zu hoch ist. Trotzdem hast du dann keinen Anspruch auf Wohngeld, da der Anspruch auf BAföG dem Grunde nach besteht.

Anspruch auf Wohngeld für Studenten

In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben.

  1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG.
  2. BAföG wird ausschließlich als Bankdarlehen gewährt.
  3. Im Haushalt des Studenten leben andere Personen, die Wohngeldanspruch haben.

1Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG
Der grundsätzliche Anspruch auf BAföG ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wohngeldanspruch kann entstehen, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:

Altersgrenze:
Du bist über 30 Jahre alt (Bachelor-Studium) oder über 35 Jahre alt (Master-Studium).

Fachrichtungswechsel:
Du hast nach dem 4. Fachsemester ohne wichtigen Grund die Fachrichtung gewechselt

Fehlende Leistungsnachweise:
Du hast die bei BAföG-Bezug geforderten Leistungsnachweise nicht erbracht

Förderdauer überschritten:
Die maximale Förderdauer deines Studiengangs wurde überschritten

Urlaubssemester:
Du hast ein Urlaubssemester eingelegt.

Ungeeignete Ausbildungsstätte:
Die Ausbildungsstätte ist laut BAföG-Gesetz nicht anerkannt, z.B. fehlende staatliche Anerkennung.

Teilzeitstudium:
Du studierst nur in Teilzeit.

Zweitstudium:
Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium.

In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden.


2BAföG wird ausschließlich als Bankdarlehen gewährt
Wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird, besteht ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein Volldarlehen ohne Zuschuss handelt. BAföG als Darlehen kann zum Beispiel in folgenden Fällen gewährt werden:

  • Studienabschlusshilfe
  • Bankdarlehens nach einem zweiten Fachrichtungswechsel, wenn die Förderungsdauer der Regelförderung überschritten wurde
  • BAföG als Volldarlehen für eine Zweitausbildung


3Im Haushalt des Studenten leben andere Personen, die Wohngeldanspruch haben
Beim Anspruch auf Wohngeld wird jedes Haushaltsmitglied einzeln bewertet. Es kann also sein, dass du keinen Anspruch auf Wohngeld hast, aber andere Mitglieder im Haushalt schon bzw. nur ein Mitglied. In diesem Fall entsteht für den gesamten Haushalt Anspruch auf Wohngeld.

Als Haushaltsmitglieder zählen allerdings nur Angehörige, also zum Beispiel:

Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister oder andere Verwandte.

Wohngeldanspruch für einen gemeinsamen Haushalt kann auch entstehen, wenn alle Haushaltsmitglieder für sich genommen keinen Anspruch haben, weil z.B. ein Haushaltmitglied BAföG-Anspruch hat und ein anderes Haushaltsmitglied Hartz IV bezieht. Beide für sich genommen haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Leben Sie aber in einem Haushalt entsteht Anspruch auf Wohngeld.

Studenten leben häufig in WG’s. Diese werden beim Wohngeldanspruch nicht wie gemeinsame Haushalte bewertet, sondern als getrennte. Hier muss also jedes einzelne Haushaltmitglied einen eigenen Anspruch auf Wohngeld haben, also z.B. weil grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG besteht.


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