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Praktikum oder Volontariat


Ziele des Praktikums oder Volontariats

Viele Schüler wissen nach dem Schulabschluss nicht genau was sie machen möchten, interessieren sich aber für einen bestimmten Berufsbereich. Auch nach der Ausbildung oder dem Studium ist ein freiwilliges Praktikum denkbar, wenn du einen bestimmten Betrieb kennenlernen willst. Das Entscheidende bei einem freiwilligen Praktikum ist, dass der Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Du musst also etwas lernen und Einblicke in den Berufsbereich bekommen. Außerdem bietet dir ein Praktikum die Möglichkeit, dich bei einem Arbeitgeber beliebt zu machen. Vielleicht klappt es ja auf diesem Weg mit einem Ausbildungsplatz.

Rechtliche Regelungen im Praktikum oder Volontariat

Achtung: Beim freiwilliges Praktikum oder Volontariat gelten andere Regelungen als beim Schülerpraktikum und beim Schnupperpraktikum vor der dualen Ausbildung. Auch bei Praktika im Studium die Pflicht sind oder Praktika im Ausland gibt es andere Regelungen.

Bei einem freiwilligen Praktikum ist § 26 Berufsbildungsgesetz die Grundlage. Es gelten also viele Regelungen die für Azubis auch gelten!

Aber es gibt auch einige Ausnahmen. Im Praktikum muss kein Vertrag gemacht werden, die Probezeit kann kürzer sein als bei Azubis (kürzer als 4 Monate) und du hast keinen Anspruch auf Schadenersatz bei einer vorzeitigen Lösung des Praktikumsverhältnisses auch wenn der Betrieb schuld ist.

Arbeitszeit im Praktikum oder Volontariat

Es gelten dieselben Regelungen wie bei Azubis. Wenn du Minderjährig bist gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und du darfst z.B. nur an fünf Tagen in der Woche und maximal 40 Stunden beschäftigt werden. Wenn du Volljährig bist das Arbeitszeitgesetz. Alle Regelungen zur Arbeitszeit im Praktikum oder Volontariat findest du hier.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten aber in vielen Betrieben tarifliche Bestimmungen und die Arbeitszeit ist insbesondere bei Volljährigen auch auf 39 oder 40 Stunden beschränkt. Wenn du Praktikant oder Volontär in diesem Betrieb bist, sollten diese Arbeitszeiten auch für dich gelten. Du bist ja dort um etwas zu lernen und nicht um wie verrückt zuarbeiten!

Urlaub im Praktikum oder Volontariat

Je nachdem ob du Minderjährig oder Volljährig bist gilt des Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Volljährigen stehen dabei laut Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub zu im Jahr. Diesen Urlaubsanspruch erwirbst du dir als Praktikant in der Regel anteilig, da man selten ein ganzes Jahr Praktikum macht. Oft ist das Praktikum zu kurz (zum Beispiel zwei oder drei Monate) um in Urlaub zu gehen. Trotzdem erwirbst du dir für jeden vollen Kalendermonat den du im Betrieb bist einen Urlaubsanspruch und dieser Anspruch muss dir ggf. ausgezahlt werden. Alle Regelungen im Überblick zum Thema Urlaub im Praktikum oder Volontariat findest du hier.

Außerdem: Wenn in deinem Betrieb ein höherer Urlaubsanspruch gewährt wird. als im Gesetz vorgeschrieben sollte dies auch für dich gelten. Du kannst auf jeden Fall nachfragen!

Kündigung im Praktikum oder Volontariat

Bei der Kündigung im Praktikum oder Volontariat gelten ebenfalls dieselben Regelungen wie bei Azubis. Die einzige Ausnahme: Die Probezeit kann kürzer sein und du kannst keinen Schadensersatz fordern bei vorzeitiger Beendigung. In der Probezeit kann das Praktikum oder Volontariat jederzeit und ohne Grund von beiden Seiten gekündigt werden. Nach der Probezeit gibt es grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie du das Praktikum oder Volontariat von dir Beendet werden kann:

1. Kündigung mit 4 Wochen Frist weil du dich für ein anderes Berufsfeld entschieden hast
2. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund weil es nicht zumutbar ist im Praktikumsbetrieb zu bleiben
3. Ein Aufhebungsvertrag im einvernehmen mit dem Betrieb.

Der Betrieb kann dich entweder:

1. Fristlos kündigen, weil es nicht zumutbar ist dich weiter zu beschäftigen.
2. Einen Aufhebungsvertrag mit dir machen wenn du einverstanden bist.

Wichtig zu wissen für dich ist vor allem, das Forderungen auf Schadensersatz laut § 26 Berufsbildungsgesetz ausgeschlossen sind. Das heißt: Auch wenn du von einem auf den anderen Tag nicht mehr am Praktikumsplatz erscheinst ist die Gefahr nicht groß, dass dies negative Folgen für dich hat. Dasselbe gilt für den Betrieb wenn er dich einfach entlässt. Trotzdem empfehlen wir dir, das Praktikumsverhältis sauer und schriftlich zu beenden wenn du gehen möchtest.

Alles weitere kannst du alles unter Kündigung durch den Praktikanten oder Kündigung durch den Praktikumsbetrieb nachlesen. Hier findest du auch Vorlagen für Kündigungen und einen Aufhebungsvertrag.

Recht auf Ausbildung im Praktikum oder Volontariat

Die wichtigste Pflicht des Betriebes ist, dir etwas beizubringen. Deshalb sollte unbedingt ein Ausbildungsplan oder Praktikumsplan erstellt werden, aus dem hervorgeht, wie dein Arbeitsalltag aussieht und wie dein Praktikum abläuft. Außerdem sollte die Dauer des Praktikums oder Volontariats vertraglich festgelegt werden. Nur wenn das Praktikum eine bestimmte Dauer hat, z.B. drei Monate können berufliche Kenntnisse vermittelt werden.

Diese Festlegung ist für dich aber auch für den Betrieb wichtig. Das Praktikum oder Volontariat muss nämlich klar von einem regulären Beschäftigungsverhältnis abgegrenzt sein. Denn wenn du voll in den Arbeitsalltag eingebunden bist und wie ein normaler Mitarbeiter behandelt wirst, deutet rechtlich gesehen alles auch ein normales Beschäftigungsverhältnis hin und hier gelten völlig andere Regelungen. Du hättest dann z.B. auch Anspruch auf ein normales Gehalt und es besteht voll Sozialversicherungspflicht.

Pflichten im Praktikum oder Volontariat

Es gelten im Praktikum oder Volontariat ähnliche Pflichten wie bei Azubis. Nur die Ausbildungsinhalte können freier festgelegt. Darüber hinaus kannst du alles über die Pflichten des Praktikanten und die Pflichten des Praktikumsbetriebes hier nachlesen.

Gehalt im Praktikum im Praktikum oder Volontariat

Bei einem freiwilligen Praktikum muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die Vergütung kann natürlich weit unter einem Mitarbeitergehalt liegen und auch als Unterhaltshilfe oder Aufwandentschädigung bezeichnet werden. Allerdings muss die Vergütung angemessen sein. Sie sollte deshalb nicht mehr als 20% unter der tariflichen Vergütung des ersten Lehrjahres in diesem Ausbildungsberuf liegen. Es ist empfehlenswert, die Vereinbarung zur Vergütung schriftlich festzulegen.

Im Praktikum kannst du weiterhin Kindergeld und Halbwaisenrente beziehen, wenn du unter 25. Jahre alt bist. Beim Kindergeld gelten seit 2012 neue Regelungen, die auch für Praktikanten oder Volontäre günstig sein können, da die Einkommensgrenzen entfallen. Mehr Informationen zu den Änderungen findest du unter Kindergeld 2012.

Versicherung im Praktikum im Praktikum oder Volontariat

Die Versicherungspflicht im Praktikum ist leider etwas kompliziert geregelt. Je nach Gehalt und Arbeitszeit müssen unterschiedlich Sozialabgaben abgeführt werden.

Keine Sozialversicherungsabgaben müssen abgeführt werden wenn:

1. Du weniger als 20 Stunden in der Woche oder weniger als 50 Tage im Jahr oder weniger als zwei Monate am Stück arbeitest
und
2. Die Vergütung unter 450 Euro liegt.

In diesen Fällen bekommst du dein Gehalt voll ausgezahlt. Bitte prüfe, ob du über deine Eltern weiterhin in der Familienversicherung krankenversichert bist.

Sonderfälle:
Deine Vergütung liegt zwischen 450 und 800 Euro und arbeitest weniger als 20 Stunden in der Woche oder weniger als 50 Tage im Jahr oder weniger als zwei Monate am Stück:
In diesem Fall müssen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden! Kranken- und Pflegeversicherung sind beitragsfrei. Bitte überprüfe, ob du bei deinen Eltern mitversichert bist. Es gelten hier übrigens die gleichen Regelungen wie beim Minijob.
Deine Vergütung liegt zwischen 450 und 800 Euro und arbeitest mehr als 20 Stunden in der Woche oder mehr als 50 Tage im Jahr oder mehr als zwei Monate am Stück:

In diesem Fall muss dich der Arbeitgeber wie einen normalen Arbeitnehmer behandeln und voll Sozialversicherungsbeiträge abführen. Es müssen also Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten-, und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Du und dein Arbeitgeber müssen dabei jeweils die Hälfte zahlen. Allerdings gelten hier auch die gleichen Regelungen wie beim Minijob und die Beiträge sind reduziert. Du musst dir jetzt eine Krankenkasse aussuchen, bei der du versichert wirst.

Zeugnis im Praktikum oder Volontariat

Wie Azubis auch hast du bei Beendigung des Praktikums oder Volontariats Anspruch auf ein Praktikumszeugnis, das einfach oder qualifiziert sein kann. Ein einfaches Zeugnis gleicht dabei eine Bestätigung, in einem qualifizierten Zeugnis wird deine Leistung bewertet. Du kannst vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Unter Ausbildungszeugnis kannst du alles zu diesem Thema nachlesen. Hier erfährst du auch, was die verschiedenen Floskeln im Praktikumszeugnis bedeutet und für welche Noten sie stehen.

In unserem Arbeitszeugnisgenerator kannst du dir außerdem kostenlos ein Ausbildungszeugnis erstellen. Dieses musst du dann aber noch etwas auf die Gegebenheiten im Praktikum umformulieren, da du ja z.B. keine Abschlussprüfung machst. Die Bewertungen zu Leistung und Verhalten sind aber gleich und wenn du dir hier selbst ein Praktikumszeugnis erstellst und dem Arbeitgeber vorlegst weißt du auf jeden Fall genau, was drin steht. Oder ihr erstellt das Praktikumszeugnis gemeinsam.

Bewerbung für ein Praktikum oder Volontariat

Wenn du dich um einen Praktikumsplatz bewerben möchtest gelten die gleichen Regeln wir bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Hier findest du viele Informationen und auch eine kostenlose Vorlage zum runterladen für einen Lebenslauf. Allerdings muss das Anschreiben bei der Bewerbung um ein Praktikum oder Volontariat etwas anders gestaltet werden.

Weiterbildung zum Bewerbungscoach

Kostenloses Muster / Vorlage Bewerbungsschreiben Praktikum oder Volontariat

Hier kannst du dir kostenlos ein Muster für ein Bewerbungsschreiben runterladen und weiter bearbeiten:

Stellen für ein Praktikum oder Volontariat

Im Internet gibt es viele Stellenbörsen für Praktikumsplätze, auch zum Beispiel bei der Arbeitsagentur. Vielleicht weißt du aber schon, in welcher Region und Branche du ein Praktikum oder Volontariat machen möchtest? Dann bietet sich die freie Suche über eine Suchmaschine an, z.B. Praktikum, Werbeagentur, Bayern oder ähnliches.

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