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Die Einstiegsqualifizierung EQJ


Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQJ)?

Das Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) ist die wichtigste neue berufsvorbereitende Maßnahme. Die Einstiegsqualifizierung gibt es seit 2004, da wurde die Maßnahme im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt. Im Jahr 2008 stellen Betriebe im Rahmen des Ausbildungspaktes bereits 42.250 EQJ-Plätze für Jugendliche zur Verfügung. Das Einstiegsqualifizierungsjahr ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Man kann das EQJ mit einem Praktikum vergleichen, nur dass es klarere gesetzliche Regelungen gibt. Im EQJ ist zum Beispiel deine Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. Auch die mögliche Dauer des EQJ ist gesetzlich festgelegt.

Wenn du eine EQJ absolvierst, arbeitest du in einem Betrieb und sammelst während dem halben Jahr oder dem ganzen Jahr Praxiserfahrung. Im besten Fall wirst du nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung in eine reguläre Berufsausbildung übernommen und erhältst einen Ausbildungsplatz. Deine Chance, nach einem halben Jahr oder einem Jahr Einstiegsqualifizierung einen Ausbildungsplatz zu erhalten, liegt bei ungefähr 70 Prozent.

Gibt es unterschiedliche Einstiegsqualifizierungen?

Das EQJ kannst du in verschiedenen Bereichen absolvieren, je nachdem, welchen Beruf du später lernen willst. Das Einstiegsqualifizierungsjahr sollte dem Berufsbild deines späteren Ausbildungsberufes entsprechen. Wenn du also zum Beispiel eine Ausbildung zum Verkäufer anstrebst, solltest du ein EQJ im Bereich Handel machen, wenn du den Beruf KFZ-Mechatroniker lernen willst, ein EGJ im Bereich Metall. Es gibt es unter anderem folgende Bereiche:

  • Bau
  • Wirtschaft
  • Verwaltung
  • Handel
  • Gastgewerbe
  • Lagerlogistik
  • Metall
  • Textil
  • Druck
  • Elektro

Wer kann eine Einstiegsqualifizierung machen?

Damit dir die Arbeitsagentur ein EQJ fördert, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen: Die wichtigste Bedingung ist, dass du beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet bist und keinen Ausbildungsplatz findest. Außerdem darfst du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und musst unter 25 Jahre alt sein. Außerdem musst du die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

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Schule während des EQJ

Je nach Bundesland beträgt die allgemeine Schulpflicht neun oder zehn Jahre. Im Anschluss daran bist du oft noch berufsschulpflichtig. Die Berufsschulpflicht kannst du aber auch während des EQJ ableisten, indem du einmal pro Woche die Berufsschule besuchst. Manche Schulen bieten auch Blockunterricht an – dann besuchst du während des EQJ einige Wochen am Stück die Berufsschule. Es ist nicht schlecht, wenn du die Berufsschule besuchst, denn dann fehlen dir bei einer Anrechnung des EQJ auf eine folgende Ausbildung nicht die theoretischen Inhalte.

Anrechnung des EQJ auf die Ausbildung

Durch das EQJ verschiebt sich dein Berufsstart leider etwas nach hinten, aber vielleicht nicht um sehr viel: Bei einer Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis kann dir der Betrieb die Zeiten der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit anrechnen – die Anrechnung ist aber leider nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können Tarifverträge der Gewerkschaften eine Anrechnung vorsehen. Zum Thema Anrechnung siehe bitte unbedingt auch Betriebliches Zeugnis nach der Einstiegsqualifizierung und Kammer-Zertifikat nach der Einstiegsqualifizierung.

Vergütung während der Einstiegsqualifizierung

Im Unterschied zu einem Praktikum ist beim Einstiegsqualifizierungsjahr deine Vergütung festgelegt. Das Einkommen ist leider nicht hoch: Wenn du eine Einstiegsqualifizierung machst, erhältst du pro Monat 216 Euro Gehalt ausgezahlt. Das Geld kommt nicht vom Betrieb, sondern von der Arbeitsagentur. Außerdem zahlt der Betrieb noch 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge für dich. Der Betrieb kann dir aber freiwillig ein höheres Einkommen zahlen. Außerdem ist in manchen Tarifverträgen eine höhere Vergütung im EQJ festgelegt.

Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?

EQJ ist zwar die Abkürzung für „Einstiegsqualifizierungsjahr“, die Dauer des EQJ wird aber in einem EQJ-Vertrag vereinbart. Die Einstiegsqualifizierung dauert mindestens ein halbes Jahr und kann maximal ein Jahr dauern.

Ausbildungsplätze für Einstiegsqualifizierungen (EQJ)

Das EQJ beginnt in der Regel am 1. Oktober, etwas später also, also eine reguläre Berufsausbildung. EQJ-Plätze sind online derzeit nur teilweise ausgeschrieben und es gibt keine umfassende EQJ-Börse. Am besten wendest du dich also an das Arbeitsamt und lässt dir Stellen vermitteln. Du kannst dich auch direkt an die zuständigen Stellen also z.B. an die Industrie- und Handelskammer (DIHK) oder die Handwerkkammer wenden und nach Ausbildungsplätzen für eine Einstiegsqualifizierung fragen. Hier bekommst du auch weitere Infos zum EQJ.

Bewerbung um ein EQJ

Die Bewerbung um ein EQJ sieht nicht sehr viel anders aus, als die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Daran kannst du dich orientieren. Im Anschreiben solltest du erklären, warum du ein EQJ in diesem Bereich und bei diesem Betrieb machen willst und welchen Beruf du später gerne mal lernen würdest. Außerdem muss deine Bewerbung einen Lebenslauf und deine bisherigen Zeugnisse in Kopie enthalten.

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Vertrag und Rechte im EQJ

Ein EQJ kann nur von der Arbeitsagentur gefördert werden, wenn ein schriftlicher EQJ-Vertrag vorliegt! Wie bei normalen Auszubildenden, muss der Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, also zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Wenn du eine Einstiegsqualifizierung machst, gelten die grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts für dich und du hast sehr ähnliche Rechte wie normale Azubis. Es gelten Wie auch der Ausbildungsvertrag sollte der EQJ-Vertrag Angaben zu folgenden Punkten enthalten. In den Regelungen hinter den einzelnen Angaben finden die Regeln des Arbeitsrechts Anwendung:


Art und Inhalt des EQJ
Es sollte festgelegt werden, in welchem Bereich du deine Einstiegsqualifizierung machst und um welche Inhalte es geht.

Zeitlicher Ausbildungsplan
Es sollte ein extra Qualifizierungsplan erstellt werden, in dem genau steht, was dir wann beigebracht wird.

Beginn und Dauer des EQJ
Hier sollten Beginn und Ende der Einstiegsqualifizierung festgelegt werden.

Tägliche Arbeitszeit im EOJ
Hier sollte die tägliche Arbeitszeit festgelegt werden. Dabei gelten dieselben Regelungen wie bei Azubis, siehe Arbeitszeit.

Höhe der Vergütung im EQJ
Die Vergütung muss mindestens 212 Euro betragen! Alle weiteren Rechte zur Zahlung des Gehalts usw. siehe unter Ausbildungsvergütung.

Urlaub im EQJ
In der Einstiegsqualifizierung hast du Anspruch auf Urlaub, genauso wie normale Azubis auch, siehe Urlaub.

Ort
Hier sollte der Betrieb/Ort festgelegt werden an dem die Einstiegsqualifizierung statt findet

Dauer der Probezeit im EQJ
Hier gelten dieselben Regeln wie bei der Probezeit im Ausbildungsvertrag, siehe Probezeit in der Ausbildung. Tipp: Da die Einstiegsqualifizierung nur zwischen 6-12 Monaten dauert, sollte die Probezeit nur einen Monat betragen!

Kündigung im EQJ
Auch bei der Kündigung im EQJ hier gelten dieselben Regeln, wie bei normalen Azubis:
Kündigung durch den Azubi
Kündigung durch den Ausbilder


Pflichten des Betriebes

Pflichten des EQJ-Teilnehmers

Gut für dich wäre noch: Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf eine folgende Ausbildung
Wenn im Vertrag festgelegt wird, dass dir die Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit angerechnet wird, ist das gut für dich: Dann verkürzt sich deine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr!

Betriebliches Zeugnis nach der Einstiegsqualifizierung

Wie normale Auszubildende auch, hast du am Ende der Einstiegsqualifizierung laut Arbeitsrecht Anspruch auf ein betriebliches EQJ-Zeugnis. Das Arbeitszeugnis kann einfach sein (eine Beschreibung deiner Tätigkeiten OHNE Wertungen) oder qualifiziert (mit Wertungen). Auf dein Verlangen hin muss dir der Betrieb ein qualifiziertes EQJ-Zeugnis ausstellen! Und das solltest du unbedingt verlangen! Denn nur mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis bekommst du von der zuständigen Kammer das Zertifikat! Für das Einstiegsqualifizierungs-Zeugnis gibt es Muster und Vorlagen bei den zuständigen Kammern, z.B. bei der Handwerkskammer.

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Zertifikat nach der Einstiegsqualifizierung

Hier gibt es unterschiede zwischen den zuständigen Kammern:

  • Wenn du ein EQJ im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert hast, gilt folgendes: Es gibt sechs Beurteilungskriterien und du musst mindestens vier ausreichende Bewertungen bekommen. Nur dann erhältst du von der Industrie- und Handelskammer (IHK) das IHK-Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Einstiegsqualifizierung.
  • Im Bereich der Handwerkkammer gilt: Du musst mindestens einen der Qualifizierungsbausteine erfolgreich absolviert haben, um das EQJ-Zertifikat der Handwerkkammer zu bekommen.

Das Zertifikat kann wichtig für dich sein: Nur mit dem EQJ-Zertifikat kannst du dir vielleicht ein halbes Jahr der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit anrechnen lassen und so die Ausbildungszeit verkürzen. Ohne Zertifikat ist keine Anrechnung möglich! Leider gibt es hier keinen Rechtsanspruch!!

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