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BAB News & Tipps

TIPP 2011

Wenn Azubis früh für ihr Alter vorsorgen und einen sog. Riester-Vertrag oder eine Riester-Rente abschließen werden Sie dabei auch bei der BAB unterstützt. Die Beiträge bleiben bis zu einem bestimmten Umfang bei der Einkommenanrechnung unberücksichtigt. Es wird also entsprechend weniger Einkommen angerechnet was dazu führen kann, dass Anspruch auf BAB ensteht bzw. das die BAB höher ausfällt.

 

Anstieg der BAB 2011

Gute Nachrichten für Azubis und Azubinen: Die Bedarfssätze der BAB werden um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent erhöht: Beides führt dazu, dass die Berufsausbildungsbeihilfe ansteigt. Auch die anderen Pauschalen werden leicht erhöht.

 

 

25.03.2009

Mutterschutz und BAB

Schwangere Auszubildende können während der Ausbildung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt in Mutterschutzurlaub gehen. Während dieser Mutterschutzfristen wird die Ausbildungsvergütung teilweise weiter gezahlt und die Krankenkasse gibt 13 Euro am Tag dazu, so dass Azubi dieselbe Nettovergütung haben wir sonst auch. Auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bleibt während des Mutterschutzurlaubs bestehen, weil das Mutterschaftsgeld nicht als Einkommen gewertet wird und das Ausbildungsverhältnis weiter läuft. Wichtig: Azubis müssen der BAB-Stelle die Änderung aber mitteilen, das gehört zu ihren Mitwirkungspflichten!

 

09.2008

Mietbeihilfe für Azubis die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen

In der BAB sind auch pausschale Beiträge zur Miete enthalten. Oft decken diese Mietzuschüsse die reale Miete nicht ab. Wenn dies der Fall ist können Azubis Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bei der ARGE

nach § 22 Abs. 7 SGB II eine Mietbeihilfe beantragen. Die ARGE zahlt dabei ab dem 01.09.2008 in vielen Fällen mehr, als die konkret fehlenden Mietkosten aus, da sich die Berechnung ändert. Die ARGE errechnet jetzt zunächst, wie viel Einkommen dem Azubi zur Verfügung steht und wie viel ihm zur Deckung der Mietkosten bleibt. Dabei wird von einem fiktiven Bedarf nach SGB II ausgegangen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass Azubis mehr Mietbeihilfe von der ARGE erhalten. Wichtig: Nur Azubis unter 25 Jahren haben Anspruch auf die Mietbeihilfe. Sie muss außerdem unbedingt vor dem Auszug beantragt werden. Mehr dazu unter Mietbeihilfe.

 

09.2008

Mietbeihilfe für alle Azubis!

Ab dem 01.09.2008 können auch Azubis unter 25 Jahre, bei denen BAB wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde eine Mietbeihilfe nach § 22 SGB II bei der ARGE beantragen!

Wichtig: Die Mietbeihilfe muss bei der ARGE vor dem Auszug beantragt werden! Mehr dazu unter Mietbeihilfe

 

08.2008

Achtung Azubis: Erneut BAB-Antrag stellen!

Die Erhöhung der Bedarfssätze und der Freibeträge bei der Anrechnung des Einkommens ab 1. August 2008 führt dazu, dass einige Azubis doch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, obwohl ihr Antrag abgelehnt wurde. Wenn du also bereits einen BAB-Antrag gestellt hast und dieser wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde, solltest du es jetzt noch einmal versuchen. Insbesondere dann, wenn die Entscheidung knapp war!

 

08.2008

Mehr BAB ab August 2008

Da die BAB auf der Grundlage des BAföG berechnet wird, bringt die Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auch für Azubis und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mehr Geld. Ab August 2008 erhöht sich die Berufsausbildungsbeihilfe um ungefähr 10 Prozent.

Außerdem steigen die Freibeträge bei der Anrechnung des Einkommens des Azubis und der Eltern um ungefähr acht Prozent. Dies führt dazu, dass mehr Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Die erhöhte BAB wird erstmals Ende August 2008 ausgezahlt. Wer bereits BAB bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Arbeitsagentur rechnet automatisch um und zahlt die höheren Beträge aus.

 

08.2008

Einkommen eines Nebenjobs wird nicht mehr auf BAB angerechnet!

Bislang war es für Azubis, die BAB bekamen nicht besonders sinnvoll, sich zusätzlich einen Nebenjob zu suchen, denn das Einkommen aus dem Nebenjob führte zu einer Verringerung der Berufsausbildungsbeihilfe. Dies ändert sich mit dem 1. August 2008! Ab dann gilt ein Freibetrag von 255 Euro für Einkommen aus Nebenjobs: Auszubildende können also eine Nebenbeschäftigung ausüben und bis zu 255 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf ihre Berufsausbildungsbeihilfe kommt.

Mehr Informationen unter Anrechnung von Einkommen

 

08.2008

Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bringt für Auszubildende und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen mehr Geld und weitere Verbesserungen. In Zukunft haben ausländische Azubis und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen mehr Anspruch auf BAB, als in der Vergangenheit.

Eine Übersicht über die Änderungen findet man unter:

www.bmbf.de/pub/uebersicht_22_bafoegaendg.pdf.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz findet man unter:

www.gesetze-im-internet.de

 

Tipp

Antrag auf BAB frühzeitig stellen

Berufsausbildungsbeihilfe bekommt der Auszubildende erst, wenn er bei der Arbeitsagentur einen Antrag gestellt hat. Falls der Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, bekommt er sie frühestens rückwirkend ab Beginn des Monats der Antragsstellung. Es ist also es wichtig, dass du den Antrag möglichst frühzeitig stellst. Dabei können auch Unterlagen fehlen, die du später nachreichst. Mehr Informationen unter Antrag und Formular

 

Tipp

Probleme mit den Eltern?

Es kann sein, dass ein Azubi keine BAB bekommt, weil seine Eltern ihm Unterhalt schulden. Aber was passiert, wenn die Eltern des Azubis nicht zahlen? Oder ein Azubi möchte einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, aber seine Eltern machen die notwendigen Angaben nicht.

In diesen Fällen springt die Arbeitsagentur ein. Du musst einen Antrag auf Vorausleistung nach § 72 SGB III stellen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die dann Berufsausbildungsbeihilfe aus. Deinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber deinen Eltern geht dann auf die Arbeitsagentur über. Das heißt: die Arbeitsagentur fordert das Geld direkt von deinen Eltern zurück. Mehr Informationen unter Alternativen zur BAB

 

Tipp

Zusätzlichen Mietzuschuss vor Auszug beantragen!

Zusätzlich zur BAB können Azubis, die unter 25 Jahre alt sind eine Mietbeihilfe beantragen, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe die Kosten für die Miete nicht deckt. Die Mietbeihilfe muss allerdings vor dem Auszug aus dem Elternhaus beantragt werden. Mehr dazu unter Mietbeihilfe

 

Tipp

Änderungen im Einkommen der Eltern?

Bei der Berechnung der BAB wird für das Einkommen der Eltern der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. In der Zwischenzeit können deine Eltern in Rente gegangen oder arbeitslos geworden sein. In diesem Fall sollte der Azubi unbedingt einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, so dass das aktuelle Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. Mehr Informationen unter Anrechnung von Einkommen

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