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Betriebliche Altersvorsorge


Was ist die Betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, falls dies nicht in einem Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.

Das Betriebsrentengesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Dein Arbeitgeber schließt dann für dich einen Versicherungsvertrag ab. Entweder mit einem anderen Unternehmen oder er macht eine direkte Zusage und zahlt später selbst für deine Rente. Grundsätzlich gibt es fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

  1. Direkt- oder Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Pensionskasse
  4. Direktversicherung
  5. Pensionsfonds

Ein Vergleich der Anlageformen lohnt sich auf jeden Fall. Neben der Anlageform ist für den Azubi besonders wichtig, ob und mit wie viel Geld sich der Arbeitgeber an den Einzahlungen beteiligt. Hier einige Möglichkeiten:

  1. Der Arbeitgeber zahlt die gesamten Beiträge für den Azubi. Das ist natürlich super und einige große Ausbildungsbetriebe bieten dies an.
  2. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Zahlungen. Zum Beispiel indem er dir Vermögenswirksame Leistungen zahlt, oder bei einer Entgeltumwandlung den Betrag auszahlt, den er an Sozialversicherungen einspart.
  3. Du zahlst alles aus eigener Tasche erhältst aber staatliche Förderung

Tipp zur betrieblichen Altersvorsorge: Viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge können staatlich gefördert werden durch die Riester Rente.

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine besonderer Einzahlungsweg bei der betrieblichen Altersvorsorge die dann möglich ist, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht. Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf die Auszahlung eines Teils deiner Ausbildungsvergütung z.B. auf 30 Euro. Die 30 Euro werden dann vom Arbeitgeber direkt in einen Vertrag zur Altersvorsorge abgeführt.

Hier gibt es auch eine staatlich Förderung für Azubis denn: Auf den Teil der Ausbildungsvergütung, den du direkt abführst musst du keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen. Du hast so ca. 20% mehr eingezahlt als du auf die Hand ausbezahlt bekommen hättest. Auch dein Betrieb spart sich die Sozialleistungen auf den angesparten Betrag. Viele Betriebe sind deshalb bereit, die 20% die sie sich sparen zusätzlich in den Vertrag einzahlen. So hast du bis zu ca. 40% mehr angespart als du ausbezahlt bekommen hättest.

Aber Achtung: Du zahlst auch etwas weniger Rentenbeiträge ein, wodurch sich dein Anspruch auf die Gesetzliche Rente etwas mindert.

Vertragsabschluss

Frage am besten erst mal bei deinem Arbeitgeber nach, welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge er dir anbietet. Wenn es mehrere sind, kannst du dir den Durchführungsweg aussuchen, der für dich persönlich am besten ist.

Falls du dabei Schwierigkeiten hast, kannst du dich von unabhängigen Stellen, zum Beispiel der Verbraucherzentrale, beraten und dabei helfen lassen, den richtigen Weg für dich zu finden. Zudem könntest du bei Stiftung Warentest nachlesen und Informationen sammeln und vergleichen, welcher Durchführungsweg dir die meisten Vorteile bringt.

Vertrag und Arbeitgeberwechsel

Wenn du einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hast ist es die beste Lösung, wenn dein neuer Arbeitgeber den bereits bestehenden Vertrag übernimmt. Dies geht aber nur wenn alle, also der alte und der neue Arbeitgeber, damit einverstanden sind.

Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, für welchen Durchführungsweg du und dein Arbeitgeber sich entschieden haben:

  • Bei der Pensionskasse, der Direktversicherung und dem Pensionsfond ist die Übertragung gesetzlich garantiert.
  • Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage kannst du zwar auch innerhalb eines Jahres die Übertragung fordern, es gilt dann jedoch die Beitragsbemessungsgrenze der der gesetzlichen Rentenversicherung (2010 waren das 66.000 Euro).

 

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