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Institut für Bildungscoaching

Ende der Ausbildung

Zeugnisse

Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, endet deine Ausbildung an dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt. Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, endet deine Berufsausbildung zu dem Datum, das in deinem Ausbildungsvertrag steht, wenn du nicht verlängerst – mehr dazu unter Prüfungen.

 


Am Ende der Ausbildung erhältst du drei Zeugnisse: Sie alle sind wichtig für deinen weiteren Lebensweg und deine erfolgreiche Bewerbung und Stellensuche.

Berufsschulzeugnis
Die Berufsschulen stellen am Ende der Ausbildung ein Zeugnis aus. Es kann in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Es enthält Angaben zu den schulischen Leistungen während der Berufsausbildung.
Abschlusszeugnis zuständige Stelle
Die zuständigen Stellen stellen ihren Azubis ein Abschlusszeugnis aus. Es enthält neben der Berufsbezeichnung und den Personalien das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und bescheinigt den erfolgreichen Berufsabschluss. Dieses Zeugnis ist das Wichtigste für den Azubi, denn mit ihm kann er sich auf entsprechende Stellenangebote bewerben, sich eine Arbeit als ausgebildete Fachkraft suchen.
Wenn der Azubi es beantragt, wird dem Abschlusszeugnis eine Übersetzung auf Englisch und Französisch beigefügt. Dies ist sinnvoll, wenn er im Ausland arbeiten will. Außerdem kannst du laut § 37 Berufsbildungsgesetz beantragen, dass deine Leistungen in der Berufsschule aufgeführt werden.
Ausbildungszeugnis vom Betrieb
Außerdem erhält der Azubi ein Arbeitszeugnis vom Betrieb, in dem deine Leistung und dein Verhalten am Ausbildungsplatz bewertet werden. Alle Informationen zum Thema Ausbildungszeugnis findest du unter dem Menüpunkt Ausbildungszeugnis. In unserem Ausbildungszeugnis-Generator einfach selbst benoten und dir ein Ausbildungszeugnis erstellen.


Übernahme

Information Übernahme

Einen Azubi übernehmen bedeutet, dass der Azubi nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag bekommt und in seinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt wird. Eine Übernahme kann erst sechs Monate vor Ausbildungsende rechtwirksam vereinbart werden. Trifft der Azubi davor eine Absprache mit dem Betrieb ist sie laut § 12 Berufsbildungsgesetz nicht gültig!

Falls der Azubi sich mit seinem Ausbilder in den letzten sechs Monaten auf eine Übernahme einigt, sollte er es sich unbedingt schriftlich geben lassen.

Dabei muss der Ausbilder nicht von sich aus auf den Azubi zukommen: Wenn du es also wissen willst, solltest du deinen Ausbilder aktiv auf eine mögliche Übernahme ansprechen.

 

Tipp: Auch wenn du langfristig nicht unbedingt in dem Betrieb bleiben willst, ist eine Übernahme oft sinnvoll: Sie macht sich sehr gut im Lebenslauf und erhöht deine Chancen bei einer erneuten Bewerbung. Du kannst erste Berufserfahrungen als Fachkraft sammeln: Wenn du dich mal in den Jobbörsen umschaust, kannst du sehen, dass Berufserfahrung oft ein großer Vorteil bei der Stellensuche ist. Eine Übernahme ist auf jeden Fall besser, als arbeitslos zu sein, da man in der Regel leichter eine neue Stelle findet, wenn man noch einen Arbeitsplatz hat.

Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme

In großen Betrieben wie zum Beispiel VW oder der Hypo-Vereinsbank werden regelmäßig viele Azubis übernommen und bekommen eine Stelle. Dies sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Azubis keinen Rechtsanspruch auf eine Übernahme und einen Arbeitsplatz nach der Ausbildung haben. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen.

 

  • Azubis müssen übernommen werden, wenn ein Tarifvertrag gilt, in dem eine Übernahme für eine bestimmte Zeit festgelegt ist. Hier muss man bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
  • Wenn Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz fristgerecht einen Antrag auf Übernahme stellen, muss der Betrieb sie übernehmen und ihnen ein Stellenangebot machen.

Falls der Azubi also nicht in der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist und kein Tarifvertrag gilt, endet die Ausbildung einfach, wenn es zwischen dem Azubi und dem Ausbilder nicht zu einer Absprache kommt.

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Übernahme befristet oder unbefristet

Die Übernahme kann befristet oder unbefristet erfolgen. Bei einer unbefristeten Übernahme erhält der Azubi einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei einer befristeten Übernahme ist der Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Zeitraum befristet.

Weiterarbeit

Manchmal passiert es, dass Azubi und Ausbilder überhaupt nicht miteinander über die Zeit nach der Ausbildung reden, und der Azubi nach dem Ende der Ausbildung einfach im Betrieb weiterarbeitet. Dann gilt laut § 24 Berufsbildungsgesetz:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Wenn es also zwischen Ausbilder und Azubi zu keiner Absprache kommt, und der Azubi nach bestandener Prüfung einfach weiter im Betrieb arbeitet, hat er automatisch einen Arbeitsplatz und einen unbefristeten Arbeitsvertrag!

Hier gilt wie auch bei der Übernahme: Auch wenn du nicht langfristig im Betrieb bleiben willst, solltest du zumindest so lange dort arbeiten, bis du eine andere Stelle gefunden hast. Das gilt bei der Weiterarbeit natürlich insbesondere dann, wenn es auf dem Stellenmarkt nicht gut aussieht und wenig Stellenangebote verfügbar sind.

 

Bewerbung

Freistellung Stellensuche

Du solltest mit deiner Stellensuche nicht bis zum Ende der Ausbildung warten. Wenn klar ist, dass du nicht übernommen wirst, kannst du in den letzten Monaten der Ausbildung Stellenangebote durchgehen und Bewerbungen verschicken.

Dabei stehen Azubis oft vor einem Problem, wenn sie zu Vorstellungsgesprächen oder auch längeren Auswahlverfahren eingeladen werden. Sie brauchen eine Freistellung von ihrer Arbeit am Ausbildungsplatz. Hier kannst du dich im Arbeitsrecht auf § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Der Arbeitgeber muss dich nach § 629 BGB während der Arbeit freistellen, wenn du ein Bewerbungsgespräch hast oder an einem längeren Auswahlverfahren teilnimmst. Dabei muss die Vergütung weitergezahlt werden.

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Antrag Freistellung

Du hast also einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung bei Bewerbungsgesprächen während der Arbeit. Allerdings solltest du die Freistellung möglichst frühzeitig schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. In den Antrag solltest du möglichst genau schreiben, von wann bis wann du der Arbeit fern bleiben wirst und an welchem Ort das Vorstellungsgespräch stattfindet. Es schadet auch nichts, in den Antrag auf Freistellung einen Hinweis auf § 629 BGB aufzunehmen!

 

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos

Wenn es mit einer Übernahme, Weiterarbeit oder deinen Bewerbungen nicht klappt, bist du nach der Berufsausbildung erstmal arbeitslos. Falls der Azubi nach dem Ende der Ausbildung arbeitslos ist, muss er sich sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Arbeitsamt arbeitslos melden. Nur wenn du dich arbeitslos meldest, kannst du Arbeitslosengeld bekommen.

Arbeitslosigkeit in Deutschland

Seit 2007 sinkt die Arbeitslosigkeit in Deutschland wieder, und es sieht deutlich besser aus auf dem Stellenmarkt. Die Arbeitslosenquote liegt 2013 bei 6,5 Prozent, 2,8 Millionen Arbeitslosen gibt es in Deutschland. Ursachen für die niedrige Arbeitslosigkeit sind neben politische Reformen vor allem die anziehende Konjunktur.

 

Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen

Von den sinkenden Arbeitslosenzahlen sind Gott sei Dank auch die Jugendlichen betroffen, die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen geht ebenfalls zurück. Die Ursachen und Gründe für die Arbeitslosigkeit sind vielfältig. Es mag an der schlechten Konjunktur, deiner Branche oder deiner Region liegen, dass es mit deinen Bewerbungen nicht klappt.

Die Folgen der Arbeitslosigkeit können jedoch schlimm sein: Am Anfang macht es vielleicht Spaß, frei zu haben, aber nicht lange. Ohne Arbeit fehlen den meisten Menschen die Tagesstruktur, die Anerkennung und auch die sozialen Kontakte. Natürlich bist du mit deiner Arbeitsuche und den Bewerbungen sehr beschäftigt. Es kann den ganzen Tag in Anspruch nehmen, alle Jobbörsen und Stellenangebote zu checken und aus der Arbeitslosigkeit heraus Bewerbungen zu verschicken. Trotzdem zerrt das ständige Bewerben und Warten bald an den Nerven und die Folgen sind Unzufriedenheit und Frustration. Vor allem, wenn man jung ist und viel Energie hat und zeigen will, was man kann!

Von daher solltest du versuchen, möglichst bald einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Dabei kann ein Job ein guter erster Schritt sein, auch wenn es nicht dein Traumjob und die Bezahlung nicht optimal ist. Eine gute Möglichkeit ist hier Zeitarbeit.

Arbeitslosengeld

Azubis zahlen während ihrer Ausbildung Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung. Wer 12 Monate lang eingezahlt hat, erwirbt sich durch die Versicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Das heißt, dass alle Azubis Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, wenn sie eine duale Ausbildung absolviert haben. Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld 1 beträgt dann ein Jahr. Nach Ende der Bezugsdauer hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr, aber wahrscheinlich auf Arbeitslosengeld 2.

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1 nach der Ausbildung ist dein letztes Nettogehalt die Grundlage. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 beträgt dann ungefähr 60% deines letzten Nettogehaltes.

Da dies bei Azubis oft sehr wenig ist, solltest du prüfen, ob du nicht zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast!

Wenn du Arbeitslosengeld 1 bekommst bist du automatisch auch krankenversichert. Außerdem werden auch Rentenbeiträge gezahlt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 besteht.

Die genaue Höhe deines Arbeitslosengeldes erfährst du, wenn du einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit gestellt hast und nach einigen Wochen einen Bescheid erhältst – die Arbeitsagentur stellt die Berechnung an. Wenn du es früher wissen willst, kannst du dich im Internet nach Rechnern umschauen: Es gibt einige Rechner für Arbeitslosengeld eins und Arbeitslosengeld zwei.

Zur Information: Noch vor einigen Jahre galt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nach der Ausbildung eine spezielle Regelung. Bei fertigen Azubis wurde nach der Ausbildung nicht das letzte Nettogehalt der Azubis, sondern ein durchschnittliches Gesellengehalt zu Grunde gelegt – was sehr positiv für die Azubis war, da so das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung teilweise höher ausfiel, als die Auszubildendenvergütung. Dies hat sich aber leider geändert. Dadurch erhalten Azubis deutlich weniger Arbeitslosengeld.

 


Kredite für Arbeitslose

Wer arbeitslos ist bekommt kein Gehalt mehr. Azubis, die nach der Lehre arbeitslos sind, haben oft nicht weniger Geld als vorher. Es kann aber sein, dass du bereits auf ein normales Gehalt und deutlich mehr Geld spekuliert hast und entsprechende Verpflichtungen eingegangen bist. Vielleicht hast du einen Mietvertrag unterschrieben oder ein Auto geleast oder sonstiges. In diesem Fall denken viele Azubis sofort an einen Kredit. Das kann Sinn machen, sollte aber gründlich geprüft und geplant werden. Wenn du einfach nur den nächstbesten Sofortkredit aufnimmst um Schulden zu bezahlen kann dies bei hohen Zinsen dazu führen, dass du dich langfristig noch mehr verschuldest. Wir empfehlen dir deshalb dringend, von einem Sofortkredit und schnellen Lösungen die Finger zu lassen und dich vor der Aufnahme eines Kredits beraten zu lassen. Dies dürfte bei seriösen Keditanstalten ohnehin Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites sein, denn solange du arbeitslos bist, verfügst du nur über sehr begrenzte Mittel.

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Zeitarbeit

Zeitarbeitsfirmen können dir dabei helfen, schnell eine Stelle zu finden. Und auch wenn das Stellenangebot nicht dein Traum ist: Du bist nicht arbeitslos und verdienst dein eigenes Geld und musst dich nicht einschränken. Zeitarbeit kann also eine gute Lösung sein.

Alternativen bei Arbeitslosigkeit

Es kann sein, dass du durch die abgeschlossene Ausbildung einen höheren Schulabschluss erlangt hast. Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In manchen Bundesländern bekommt ein Hauptschüler den Realschulabschluss, wenn er im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen bestimmten Notendurchschnitt erreicht hat. Außerdem kann eine abgeschlossene Berufausbildung den Zugang zu weiterführenden Schulen, wie zum Beispiel zur Berufsoberschule ermöglichen. Teilweise ist auch eine Zulassung zu Studiengänge möglich. Hier ergeben sich vielleicht neue Alternativen für dich, um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen.

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