Höhere Ausbildungsvergütungen 2011
20. Mai 2017
Neues Portal zum Thema Achtsamkeit
23. Mai 2017

Beim Kindergeld gibt es im Jahr 2012 eine große Veränderung, die positiv für Azubis ist, da die Einkommensgrenze entfällt. Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen gewährt. Auch danach wird Kindergeld ab 2012 weiter gezahlt, wenn du eine Ausbildung machst. Dein Verdienst ist dabei unerheblich, es gibt keine Einkommensgrenzen mehr während der beruflichen Erstausbildung. Du kannst also zusätzlich zur Ausbildungsvergütung noch in einem Nebenjob Geld verdienen, ohne dass dein Kindergeld gestrichen wird. Das gilt auch beim Erststudium. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kann Kindergeld ab 2012 bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, wenn du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst. Als Erwerbstätigkeit gelten dabei aber z.B. nicht 400-Euro-Jobs oder eine Arbeit mit durchschnittlich maximal 20 Wochenstunden Arbeitszeit.Hier gibt es wehr Informationen zum Thema Kindergeld

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