Angebote für Fachkräfte
Weiterbildung zum Azubi-Coach
Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis
Weiterbildung zum Systemischen Deeskalationscoach
Weiterbildung zum Lösungsorientierten Coach
Mein Recht durchsetzen
- Wichtige Gesetze
- Das Günstigkeitsprinzip
- Der Rechtsweg
- Schriftliche Dokumente
- Schlichtung
- Arbeitsgericht
- Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
- Strafanzeige
- Widerspruch gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle
- Beratung für Azubis
- Betriebs- oder Personalrat
- Zuständige Stellen
- Beratungslehrer / Berufsschulsozialarbeit / ABH-Träger
- Gewerkschaften
- Soziale Beratungsstellen
- Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt
Wichtige Gesetze
Wenn du eine Lehre oder eine duale Ausbildung machst, finden eine Reihe von Gesetzen Anwendung. Wenn du deine Rechte durchsetzen willst, solltest du die rechtlichen Grundlagen kennen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gesetze und zu welchen Themen sie etwas aussagen. Bei den einzelnen Menüpunkten findest du dann mehr Informationen.
Das Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip gilt im Arbeitsrecht und besagt Folgendes: Wenn mehrere Vorschriften dieselbe Sache regeln, dann gilt diejenige Regelung, die für den Azubi am günstigsten ist! Das heißt zum Beispiel: Wenn in deinem Ausbildungsvertrag 25 Tage Urlaub stehen, ein gültiger Tarifvertrag aber 30 Tage Urlaub vorsieht, kannst du verlangen, dass dein Ausbildungsvertrag geändert wird. Denn laut Günstigkeitsprinzip hast du Anspruch auf die Regelung des Tarifvertrages.
Der Rechtsweg
Grundsatz: Im Arbeitsrecht gilt, dass man schnell sein muss! Sonst verwirkt man seine Ansprüche. Von daher gilt: Wenn dein Betrieb gegen seine Pflichten Verstößt solltet du möglichst schnell und schriftlich reagieren!
Schriftliche Dokumente
Zunächst sollte man alle Vermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Wenn aber Gespräche nichts bringen, ist der nächste Schritt eine schriftlich Darstellung des Sachverhaltes bzw. das vorgehen in Schriftform. Hierbei gibt es, je nach Problem, verschiedene Formen. Wenn du den Betrieb auf Pflichtverletzungen hinweisen oder Leistungen geltend machen willst, solltest du dies möglich schnell tun, da du sonst deinen Anspruch eventuell verwirkst. Falls du vom Betrieb abgemahnt wirst oder gekündigt solltest du ebenfalls sofort handeln: Eine Gegendarstellung sollte zeitnah erfolgen und für einen Widerspruch gegen eine Kündigung hast du drei Wochen Zeit!
Abmahnung |
Gegendarstellung |
Kündigung |
Widerspruch oder Kündigungsschreiben |
Pflichtverletzung |
Schriftliche Aufforderung |
Ausstehende Leistungen |
Geltendmachung |
Wichtig ist, dass du dir immer Kopie des Schreibens aufhebst und unter Umständen auch einen Nachweis über die Zustellung. Sie kann bei einem möglichen Rechtstreit ein wichtiger Nachweis sein. Bei den verschiedenen Menüpunkten findest du auch Vorlagen für die unterschiedlichen Dokumente.
Schlichtung
Den Antrag für ein Schlichtungsverfahren kann man bei der zuständigen Stelle bekommen und einreichen. Einige Wochen später wirst du dann zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Die Schlichtung findet bei der zuständigen Stelle statt und ist kostenlos. In der Schlichtungsverhandlung sitzen normalerweise ein Schlichter von der zuständigen Stelle und zwei Beisitzer: Ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Auch die Gegenseite, also der Ausbilder oder ein Rechtsanwalt ist dort.
Du kannst zur Schlichtung jemanden mitnehmen, der dich unterstützt, also zum Beispiel deine Eltern, einen Sozialarbeiter, einen Rechtsanwalt oder einen Gewerkschaftssekretär
In der Schlichtungsverhandlung wird die Situation besprochen und nach einer Lösung gesucht, die für den Azubi und den Ausbilder zufriedenstellend ist.
Es ist wichtig, dass du in der Schlichtungsverhandlung alle wichtigen Punkte ansprichst, denn nur die Punkte die hier verhandelt werden, können auch später vor dem Arbeitgericht entschieden werden. Wenn ein Schlichterspruch gefällt wird, müssen du und dein Ausbilder innerhalb von einer Woche anerkennen. Wenn es eine Partei nicht tut, ist der Schlichterspruch nicht wirksam.
Weiterbildung zum Systemischen Deeskalationscoach
Arbeitsgericht
Wenn der Azubi mit dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung nicht zufrieden ist kann er innerhalb von einer Woche seine Zustimmung zum Schlichterspruch verweigern und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Spruches beim Arbeitsgericht Klage erheben. Wenn bei der zuständigen Stelle kein Schlichtungsausschuss existiert, kannst du sofort beim Arbeitsgericht klagen. Vor dem Arbeitsgericht brauchst du keine Angst zu haben und das Verfahren kostet nichts! Die Urteile beim Arbeitsgericht sind sehr oft günstiger für die Auszubildenden, als die Ergebniss beim Schlichtungsausschuss. So gehst du vor:
1. Du kannst dich alleine an das Arbeitsgericht vor Ort wenden und bei der Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht deine Klage einreichten: Dort hilft man die bei der Formulierung!
2. Nach 2-3 Wochen bekommst du eine Einladung zu einem Gütetermin. Hier gibt ein Richter eine erste Einschätzung des Falls und macht einen Vorschlag für die Einigung. Den Richter kannst du immer fragen, wenn du etwas nicht verstehst. Das Verfahren kostet nichts!
3. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast und denkst, dass du einen Anwalt brauchst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du kein Geld hast: Das Formular für den Antrag hat nur zwei Seiten und ist schnell ausgefüllt! Wenn ein Azubi volljährig ist, wird nur geprüft, ob eigenes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Wenn nicht, wird Prozeßkostenhilfe bewilligt. In der Regel wird dann nach einem Jahr geprüft, ob der Azubi inzwischen Geld hat. Falls ja, musst du die Anwaltskosten zurückzahlen. Falls nein, wird die die Schuld vom Staat erlassen.
4. Falls du selbst zu einem Anwalt gehst und die Kosten alleine trägst sei vorsichtig: Das Honorar des Anwaltes sollte sich am Streitwert orientieren. Bei einer Kündigung beträgt der Steitwert z.B. ein dreifaches Ausbildungsgehalt, bei einem Ausbildungszeugnis ein einfaches Ausbildungsgehalt oder eben den Streitwert in Euro. Zudem werden mehrere Gebühren fällig. In aller Regel fährst du viel besser, wenn dieser Streitwert die Grundlage für das anwaltliche Honorar ist. Die andere Variante ist, dass Anwälte ein Stundenhonorar verlangen und z.B. 150 Euro pro Stunde ansetzen. Da können dann schnell über 1000 Euro zusammenkommen und in der Regel ist die deutlich mehr als bei einem Honorar nach Streitwert.
5. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast gilt: Du darfst dir als Versicherter den Anwalt selbst aussuchen! Wähle auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeaufsichtsämter müssen nach „pflichtgemäßen Ermessen“ die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes prüfen und jährlich darüber berichten. Ein Prüfung kann zum Beispiel über eine unangekündigte Betriebsbegehung erfolgen. Wenn in Betrieben massive Verstöße vorliegen wird dies geahndet und auch den zuständigen Stellen und der Agentur für Arbeit mitgeteilt, so dass diese Betriebe bekannt sind.
Wenn dein Ausbilder gegen Arbeitszeitgesetze oder Bestimmungen zur Arbeitssicherheit verstößt, kannst du ihn direkt beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Das Gewerbeaufsichtsamt muss der namentlichen Anzeige dann nachgehen und verhängt ggf. ein Bußgeld von maximal 15.000 Euro (§ 58 Jugendarbeitsschutzgesetz). Den Namen des Azubis muss die Behörde dabei vertraulich behandeln!
Strafanzeige
Wenn ein Azubi von Jemandem in seinem Betrieb oder in der Schule geschlagen, bedroht oder sexuell belästigt wird, kann er direkt bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren gehen die Person ein.
Widerspruch gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle
Gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle zum Beispiel über deine Prüfungszulassung oder einen Verkürzungsantrag, kann der Azubi, nach dem Widerspruch, beim Verwaltungsgericht klagen.
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Beratung für Azubis
Auszubildende haben verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen.
Betriebs- oder Personalrat
Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, solltest du dich bei Problemen zunächst an ihn wenden. Er kann dir helfen, die Probleme intern zu lösen.
Zuständige Stellen
Für jeden Beruf gibt es eine zuständige Stelle und dort auch einen Ausbildungsberater. Welche Stelle für dich zuständig ist, kannst du einfach rausfinden, indem du hinten auf deinen Ausbildungsvertrag schaust: Dort findest du einen Stempel der zuständigen Stelle. An den Ausbildungsberater kann sich der Azubi bei Problemen im Betrieb jederzeit wenden.
Unsere Erfahrungen sind hier sehr unterschiedlich: Einige Ausbildungsberater sind engagiert und setzen sich für die Azubis ein, bzw. versuchen zu vermitteln. Einige Ausbildungsberater sind aber leider eher bemüht, die Konflikte und auch die Pflichtverstöße der Betriebe unter den Teppich zu kehren und speisen die Azubis mit Durchhalteparolen ab. Hier musst du deine eigenen Erfahrungen machen.
Beratungslehrer / Berufsschulsozialarbeit / ABH-Träger
Eine weitere wichtige Anlaufstelle sind die Angebote in den Berufsschulen oder bei abH-Trägern. An vielen Berufsschulen gibt es inzwischen Berufsschulsozialarbeiter, die auch bei Problemen am Ausbildungsplatz vermitteln. Wenn du eine ABH-Maßnahme besuchst, gibt es hier in der Regel auch Beratungsangebote.
Gewerkschaften
Jeder Azubi kann in seiner Gewerkschaft Mitglied werden, der monatliche Beitrag beträgt ein Prozent vom Bruttogehalt. Als Mitglied hast du Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht und kannst dich jederzeit beraten lassen.
Bundesweit können Azubis im Beratungsforum www.dr-azubi.de Hilfe bekommen. Bei diesem Angebot ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht Voraussetzung!
Soziale Beratungsstellen
In einigen Städten/Bundesländern gibt es außerdem soziale Beratungsprojekte, die Azubis kostenlos beraten. So zum Beispiel in München die Seite
Weitere Seiten findest du in dieser Liste:
Bremen |
|
Mainz |
|
Schleswig-Holstein |
|
Stuttgart |
Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt
Wenn Azubis oder ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch das Arbeitsrecht abdeckt, können die bei Problemen auch einen Anwalt anschalten – sie sollten aber auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen. Ohne Rechtschutzversicherung kann ein Anwalt schnell teuer werden, wenn man bestimmte Regeln nicht beachtet. Bitte hier weiterlesen: Arbeitsgericht