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Wichtige Gesetze

Wenn du eine Lehre oder eine duale Ausbildung machst, finden eine Reihe von Gesetzen Anwendung. Wenn du deine Rechte durchsetzen willst, solltest du die rechtlichen Grundlagen kennen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gesetze und zu welchen Themen sie etwas aussagen. Bei den einzelnen Menüpunkten findest du dann mehr Informationen.


Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz ist die wichtigste rechtliche Grundlage für Azubis. Hier ist geregelt, was im Ausbildungsvertrag stehen muss, wie die Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss, wann eine Kündigung der Ausbildung möglich ist und wie die Prüfungen ablaufen. Außerdem steht hier alles über die Pflichten des Azubis und die Pflichten des Ausbilders.

Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Azubis, die noch Minderjährig sind. Die Regelungen spielen vor allem bei der Arbeitzeit und beim Urlaub eine Rolle.

Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitzeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit für volljährige Azubis.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Im Bundesurlaubsgesetz steht alles zum Thema Urlaub. Auch die gesetzlichen Urlaubsansprüche für volljährige Azubis sind hier festgelegt.

Entgeldfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das EFZG regelt, wie Auszubildende sich krank melden müssen Pflichten des Azubis und wie lange die Vergütung bei einer Erkrankung weiter gezahlt wird.

Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsverordnung legt im Ausbildungsrahmenplan für jeden Beruf genau fest, welche Inhalte wann in der Ausbildung vermittelt werden müssen Pflichten des Ausbilders. Außerdem beinhaltet die Ausbildungsordnung die Prüfungsordnung. Hier kann man für jeden Beruf genau nachlesen, was geprüft wird Prüfungen.

Tarifverträge (TV)
Tarifverträge sind keine Gesetze, sondern Verträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aushandelt werden. Wenn es zu einer Einigung kommt, wird ein Tarifvertrag für eine Branche oder einen Betrieb abgeschlossen. In einem Tarifvertrag kann zum Beispiel der Urlaub, die Arbeitszeit und die Ausbildungsvergütung der Zuschlag bei Überstunden und Weihnachts- und Urlaubsgeld festgelegt werden.

Betriebsvereinbarungen
Insbesondere in Großbetrieben gibt es oft Betriebsvereinbarungen. Sie werden zwischen dem Betriebsrat und der Betriebsleitung abgeschlossen. Hier kann zum Beispiel Gleitzeit oder Bildungsurlaub geregelt werden.

Ausbildungsvertrag
Außerdem wird zwischen dem Ausbilder und dem Auszubildenden ein individueller Vertrag abgeschlossen. Im Ausbildungsvertrag kommen die verschiedenen Gesetze und Verordnungen der dualen Berufsausbildung und ggf. auch Tarifverträge zur Geltung.


Das Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Arbeitsrecht und besagt Folgendes: Wenn mehrere Vorschriften dieselbe Sache regeln, dann gilt diejenige Regelung, die für den Azubi am günstigsten ist! Das heißt zum Beispiel: Wenn in deinem Ausbildungsvertrag 25 Tage Urlaub stehen, ein gültiger Tarifvertrag aber 30 Tage Urlaub vorsieht, kannst du verlangen, dass dein Ausbildungsvertrag geändert wird. Denn laut Günstigkeitsprinzip hast du Anspruch auf die Regelung des Tarifvertrages.

Der Rechtsweg

Grundsatz: Im Arbeitsrecht gilt, dass man schnell sein muss! Sonst verwirkt man seine Ansprüche. Von daher gilt: Wenn dein Betrieb gegen seine Pflichten Verstößt solltet du möglichst schnell und schriftlich reagieren!

Schriftliche Dokumente

Zunächst sollte man alle Vermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Wenn aber Gespräche nichts bringen, ist der nächste Schritt eine schriftlich Darstellung des Sachverhaltes bzw. das vorgehen in Schriftform. Hierbei gibt es, je nach Problem, verschiedene Formen. Wenn du den Betrieb auf Pflichtverletzungen hinweisen oder Leistungen geltend machen willst, solltest du dies möglich schnell tun, da du sonst deinen Anspruch eventuell verwirkst. Falls du vom Betrieb abgemahnt wirst oder gekündigt solltest du ebenfalls sofort handeln: Eine Gegendarstellung sollte zeitnah erfolgen und für einen Widerspruch gegen eine Kündigung hast du drei Wochen Zeit!

Abmahnung

Gegendarstellung

Kündigung

Widerspruch oder Kündigungsschreiben

Pflichtverletzung

Schriftliche Aufforderung

Ausstehende Leistungen

Geltendmachung

 

Wichtig ist, dass du dir immer Kopie des Schreibens aufhebst und unter Umständen auch einen Nachweis über die Zustellung. Sie kann bei einem möglichen Rechtstreit ein wichtiger Nachweis sein. Bei den verschiedenen Menüpunkten findest du auch Vorlagen für die unterschiedlichen Dokumente.

Schlichtung

Den Antrag für ein Schlichtungsverfahren kann man bei der zuständigen Stelle bekommen und einreichen. Einige Wochen später wirst du dann zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Die Schlichtung findet bei der zuständigen Stelle statt und ist kostenlos. In der Schlichtungsverhandlung sitzen normalerweise ein Schlichter von der zuständigen Stelle und zwei Beisitzer: Ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Auch die Gegenseite, also der Ausbilder oder ein Rechtsanwalt ist dort.

Du kannst zur Schlichtung jemanden mitnehmen, der dich unterstützt, also zum Beispiel deine Eltern, einen Sozialarbeiter, einen Rechtsanwalt oder einen Gewerkschaftssekretär

In der Schlichtungsverhandlung wird die Situation besprochen und nach einer Lösung gesucht, die für den Azubi und den Ausbilder zufriedenstellend ist.

Es ist wichtig, dass du in der Schlichtungsverhandlung alle wichtigen Punkte ansprichst, denn nur die Punkte die hier verhandelt werden, können auch später vor dem Arbeitgericht entschieden werden. Wenn ein Schlichterspruch gefällt wird, müssen du und dein Ausbilder innerhalb von einer Woche anerkennen. Wenn es eine Partei nicht tut, ist der Schlichterspruch nicht wirksam.

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Arbeitsgericht

Wenn der Azubi mit dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung nicht zufrieden ist kann er innerhalb von einer Woche seine Zustimmung zum Schlichterspruch verweigern und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Spruches beim Arbeitsgericht Klage erheben. Wenn bei der zuständigen Stelle kein Schlichtungsausschuss existiert, kannst du sofort beim Arbeitsgericht klagen. Vor dem Arbeitsgericht brauchst du keine Angst zu haben und das Verfahren kostet nichts! Die Urteile beim Arbeitsgericht sind sehr oft günstiger für die Auszubildenden, als die Ergebniss beim Schlichtungsausschuss. So gehst du vor:

1. Du kannst dich alleine an das Arbeitsgericht vor Ort wenden und bei der Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht deine Klage einreichten: Dort hilft man die bei der Formulierung!

2. Nach 2-3 Wochen bekommst du eine Einladung zu einem Gütetermin. Hier gibt ein Richter eine erste Einschätzung des Falls und macht einen Vorschlag für die Einigung. Den Richter kannst du immer fragen, wenn du etwas nicht verstehst. Das Verfahren kostet nichts!

3. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast und denkst, dass du einen Anwalt brauchst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du kein Geld hast: Das Formular für den Antrag hat nur zwei Seiten und ist schnell ausgefüllt! Wenn ein Azubi volljährig ist, wird nur geprüft, ob eigenes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Wenn nicht, wird Prozeßkostenhilfe bewilligt. In der Regel wird dann nach einem Jahr geprüft, ob der Azubi inzwischen Geld hat. Falls ja, musst du die Anwaltskosten zurückzahlen. Falls nein, wird die die Schuld vom Staat erlassen.

4. Falls du selbst zu einem Anwalt gehst und die Kosten alleine trägst sei vorsichtig: Das Honorar des Anwaltes sollte sich am Streitwert orientieren. Bei einer Kündigung beträgt der Steitwert z.B. ein dreifaches Ausbildungsgehalt, bei einem Ausbildungszeugnis ein einfaches Ausbildungsgehalt oder eben den Streitwert in Euro. Zudem werden mehrere Gebühren fällig. In aller Regel fährst du viel besser, wenn dieser Streitwert die Grundlage für das anwaltliche Honorar ist. Die andere Variante ist, dass Anwälte ein Stundenhonorar verlangen und z.B. 150 Euro pro Stunde ansetzen. Da können dann schnell über 1000 Euro zusammenkommen und in der Regel ist die deutlich mehr als bei einem Honorar nach Streitwert.

5. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast gilt: Du darfst dir als Versicherter den Anwalt selbst aussuchen! Wähle auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Anzeige von Ordnungswidrigkeiten

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeaufsichtsämter müssen nach „pflichtgemäßen Ermessen“ die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes prüfen und jährlich darüber berichten. Ein Prüfung kann zum Beispiel über eine unangekündigte Betriebsbegehung erfolgen. Wenn in Betrieben massive Verstöße vorliegen wird dies geahndet und auch den zuständigen Stellen und der Agentur für Arbeit mitgeteilt, so dass diese Betriebe bekannt sind.

Wenn dein Ausbilder gegen Arbeitszeitgesetze oder Bestimmungen zur Arbeitssicherheit verstößt, kannst du ihn direkt beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Das Gewerbeaufsichtsamt muss der namentlichen Anzeige dann nachgehen und verhängt ggf. ein Bußgeld von maximal 15.000 Euro (§ 58 Jugendarbeitsschutzgesetz). Den Namen des Azubis muss die Behörde dabei vertraulich behandeln!

Strafanzeige

Wenn ein Azubi von Jemandem in seinem Betrieb oder in der Schule geschlagen, bedroht oder sexuell belästigt wird, kann er direkt bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren gehen die Person ein.

Widerspruch gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle

Gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle zum Beispiel über deine Prüfungszulassung oder einen Verkürzungsantrag, kann der Azubi, nach dem Widerspruch, beim Verwaltungsgericht klagen.

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Beratung für Azubis

Auszubildende haben verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen.

Betriebs- oder Personalrat

Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, solltest du dich bei Problemen zunächst an ihn wenden. Er kann dir helfen, die Probleme intern zu lösen.

Zuständige Stellen

Für jeden Beruf gibt es eine zuständige Stelle und dort auch einen Ausbildungsberater. Welche Stelle für dich zuständig ist, kannst du einfach rausfinden, indem du hinten auf deinen Ausbildungsvertrag schaust: Dort findest du einen Stempel der zuständigen Stelle. An den Ausbildungsberater kann sich der Azubi bei Problemen im Betrieb jederzeit wenden.

Unsere Erfahrungen sind hier sehr unterschiedlich: Einige Ausbildungsberater sind engagiert und setzen sich für die Azubis ein, bzw. versuchen zu vermitteln. Einige Ausbildungsberater sind aber leider eher bemüht, die Konflikte und auch die Pflichtverstöße der Betriebe unter den Teppich zu kehren und speisen die Azubis mit Durchhalteparolen ab. Hier musst du deine eigenen Erfahrungen machen.

Beratungslehrer / Berufsschulsozialarbeit / ABH-Träger

Eine weitere wichtige Anlaufstelle sind die Angebote in den Berufsschulen oder bei abH-Trägern. An vielen Berufsschulen gibt es inzwischen Berufsschulsozialarbeiter, die auch bei Problemen am Ausbildungsplatz vermitteln. Wenn du eine ABH-Maßnahme besuchst, gibt es hier in der Regel auch Beratungsangebote.

Gewerkschaften

Jeder Azubi kann in seiner Gewerkschaft Mitglied werden, der monatliche Beitrag beträgt ein Prozent vom Bruttogehalt. Als Mitglied hast du Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht und kannst dich jederzeit beraten lassen.

Bundesweit können Azubis im Beratungsforum www.dr-azubi.de Hilfe bekommen. Bei diesem Angebot ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht Voraussetzung!
DR. Azubi Logo

Soziale Beratungsstellen

In einigen Städten/Bundesländern gibt es außerdem soziale Beratungsprojekte, die Azubis kostenlos beraten. So zum Beispiel in München die Seite
Azuro München Logo

Weitere Seiten findest du in dieser Liste:

Bremen

www.bleibdran.uni-bremen.de

Mainz

www.foerderband-mainz.de

Schleswig-Holstein

www.ausbildungsbetreuung.de

Stuttgart

www.daa-upstairs.de

Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt

Wenn Azubis oder ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch das Arbeitsrecht abdeckt, können die bei Problemen auch einen Anwalt anschalten – sie sollten aber auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen. Ohne Rechtschutzversicherung kann ein Anwalt schnell teuer werden, wenn man bestimmte Regeln nicht beachtet. Bitte hier weiterlesen: Arbeitsgericht

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