Was wir abgesichert? Das ist vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung mit die wichtigste Frage! Natürlich hängt es vom Azubi selbst ab, welche Bereiche er versichern will und für sinnvoll hält. Grundsätzlich stellen sich zunächst folgende Fragen:
Wie viele Versicherungen macht eine Zahnzusatzversicherung dann Sinn, wenn man gerne abgesichert sein will. Man zahlt dann zwar einen regelmäßigen monatlichen Beitrag, weiß aber, dass man im Ernstfall einen Großteil der Leistungen erstattet bekommt. Außerdem macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn, wenn man keine guten Zähne hat und bereits weiß, dass in der Zukunft immer wieder Behandlungen nötig sein werden. Dann kann eine Zahnzusatzversicherung sehr wertvoll sein. Allerdings muss man auch mit höheren Beiträgen rechnen: Denn im Antrag auf die Zahnzusatzversicherung wird vor Vertragsabschluss der Zustand der Zähne abgefragt: Üblich sind Fragen nach der Anzahl der fehlenden und ersetzten Zähne oder nach Fehlstellungen bzw. aktuellen Behandlungen. Sind die Zähne zu schlecht kann die Versicherung auch ablehnen.
Bei Zusatzversicherung gilt allgemein, dass man sich nicht bei den Eltern mitversichern kann, eine Familienversicherung ist also nicht möglich. Von daher müssen sich Azubis selbst absichern, wenn sie diesen Versicherungsschutz möchten.
Einen speziellen „Azubi-Tarif“ gibt es nur bei wenigen Versicherungen und es muss auch nicht heißen, dass dies die beste Lösung ist. Ein umfassender Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.
Der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann für Azubis gut sein, weil sie in der Regel jung sind und gute Zähne haben und so einen günstigen Tarif bekommen. Bis 21 Jahre gibt es oft sehr günstige Beiträge die sich dann später erhöhen. Ein Bereich den man absichern kann ist die Vorsorge, also Zahnreinigung und Prophylaxe, die man dann regelmäßig in Anspruch nehmen kann. Und wer bereits als junger Mensch gut vorsorgt, hat später oft weniger Probleme.
Wichtig ist auch zu wissen, dass es bei Zahnzusatzversicherungen so gut wie immer eine Wartezeit gibt in der die Leistungen begrenzt sind. Außerdem können Behandlungen die ein Zahnarzt bereits empfohlen und einen Heil- und Kostenplan erstellt hat nicht mehr bei der Versicherung abgerechnet werden, weil der Versicherungsfall schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Es macht also Sinn eine Zahnzusatzversicherung langfristig abzuschließen.
Bevor man eine Zusatzversichrung abschließt sollte man sich gründlich informieren. Beliebt und nützlich sind dabei oft Informationen von der Stiftung Warentest – wenn hier aktuelle Testergebnisse vorliegen kann man sich gut daran orientieren. Weitere anerkannte Anbieter sind „Finanztest“ oder „Ökotest“. Allerdings sollte man immer genau schauen was genau getestet wir. Manchmal werden die Versicherungen von der Stiftung Warentest z.B. nur auf einen Aspekt hin untersucht und dann ist das Ergebnis des Vergleichs nur begrenzt aussagekräftig.
Etabliert in diesem Bereich der Zahnzusatzversicherungen ist die ebenfalls unabhängige "Waizmanntabelle" die man im Internet findet. Hier werden regelmäßig Zahnzusatzversicherungen nach einem sehr ausgeklügelten System verglichen. Im Überblick der Versichrungen sieht man recht schnell, dass die Leistungen eng mit der Höhe des Beitrags zusammenhängt. Wählt man eine sehr billige Variante sind oft wichtige Versicherungsbereiche ausgeschlossen. Aber auch sonst gibt es sehr viele Vergleichsrechner im Internet wo man seine persönlichen Angaben machen und das beste Angebot für sich heraussuchen kann. Da nicht alle Vergleichsrechner ganz unabhängig sind empfehlen wir mehrere auszuprobieren.
Eine weitere Möglichkeit ist es, einen unabhängigen Makler einzuschalten der sich mit Zahnzusatzversicherungen auskennt und sich beraten zu lassen.
Sehr viele verschieden Zahnzusatzversicherungen hat z.B. die Ergo Versicherung.
Viele gesetzlich Versicherte erhalten außerdem Angebote von ihren Krankenkassen für Zusatzversicherungen. Aber auch wenn dies als "Spezialangebot" angepriesen wird sollte man unbedingt mit anderen Versicherungen vergleichen – man hat die freie Wahl!
Die Mindestvertragslaufzeit kann unterschiedlich sein und ist im Vertrag festgelegt. Häufig beträgt sie ein Jahr. In dieser Zeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Danach kann die Versicherung mit der ebenfalls im Vertrag angegeben Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Bei jedem Vertragsabschluss sind die folgenden beiden Punkte besonders wichtig:
Private Versicherungen können Patienten auch ablehnen. Wenn ein Azubi also zum Beispiel sehr schlechte Zähne hat und einen Antrag einreicht bekommt er vielleicht die Antwort: Tut uns Leid aber wir versichern sie nicht! Dies sollte man unbedingt vermeiden, denn die Zusatzversicherungen tauschen ihre Daten hier teilweise aus und wenn man einmal abgelehnt wurde wird es viel schwieriger eine Versicherung zu finden. Im Internet bieten Vergleichsforen häufig auch einen Annahmecheck an.
Im Antragformular werden dem Azubi einige Fragen gestellt, vor allem zum Zustand der Zähne. Es ist sehr wichtig, dass die Fragen klar sind und dass der Azubi bei den Antworten sicher sind. Denn man muss im Antrag unbedingt die Wahrheit sagen. Wenn man dies nicht tut oder im Antrag Fehler macht, kann man später bei der Leistungserstattung Probleme bekommen. Manche Versicherungen nutzen diese Lücke aus und stellen die Fragen unklar oder unnötig kompliziert.